Köln (dapd). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht nach dem Korruptionsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Ärzte dürften sich ohnehin nicht von Pharma-Firmen beschenken lassen, sagte Montgomery am Montag im Deutschlandfunk. „Es gibt zwei Rechtskreise, nach denen das klar verboten ist.“ Beispielsweise drohe einem Mediziner durch das ärztliche Berufsrecht in solch einem Fall der Verlust der Approbation. Auch im Kassenarztrecht sei ein Verbot klar geregelt. Der BGH habe lediglich entschieden, dass der Begriff der Korruption per Definition lediglich auf Beamte und nicht auf freiberufliche Ärzte angewendet werden dürfe. Dies sei auch gut so, sagte Montgomery. Wären Ärzte Amtsträger der Krankenkassen, müssten sie die Interessen der Kassen vor die der Patienten stellen. Der BGH hatte eine Pharmareferentin vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Sie hatte Geld an Ärzte verteilt, die Medikamente des Pharmaunternehmens verordneten. dapd (Politik/Politik)