Viele Vermieter stehen derzeit vor der Aufgabe, die Betriebskosten für ihre Mietobjekte für das Jahr 2020 zu berechnen und sie mit den in diesem Zeitraum geleisteten monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen. Dabei ergibt sich ein Problem: Welcher Umsatzsteuersatz gilt für die Nebenkosten, sofern bei der Vermietung auf die Steuerbefreiung nach Paragraph 4 Nr. 12 UStG verzichtet wurde? Denn aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Corona-Epidemie hatte die Bundesregierung den Umsatzsteuersatz für das zweite Halbjahr 2020 von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise den ermäßigten von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Betriebskostenabrechnung 2021: welcher Umsatzsteuersatz? 19% oder 16%? weiterlesen