Wer die Freigrenzen für Firmenpräsente und Betriebsfeiern missachtet, muss mit unschönen Konsequenzen rechnen. Eine Flasche Bordeauxwein für den guten Kunden, zwei Eintrittskarten für die nächste Opernsaison oder ein Adventskalender mit edler Pralinenfüllung: Gerade in den Wochen rund um Weihnachten und den Jahreswechsel haben Geschenke unter Geschäftspartnern Konjunktur. „Doch was die guten Beziehungen pflegen soll, kann sich schnell als Steuerfalle erweisen“, warnt Johannes Nierwettberg, Steuerberater bei der Osnabrücker Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann & Partner.