Berlin (dapd). Wer das umstrittene Betreuungsgeld für die Bildung der Kinder spart, soll 15 Euro mehr pro Monat bekommen. Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Patrick Meinhardt, bestätigte am Wochenende in Berlin, damit könnten Eltern 3.600 Euro in die Bildungsförderung ihres Nachwuchses stecken. Zuvor hatte die „Passauer Neue Presse“ über die Einigung der schwarz-gelben Koalition auf Eckpunkte für das sogenannte Bildungssparen berichtet. Die Kritik der Opposition ließ nicht lange auf sich warten. Laut dem Zeitungsbericht soll der Bildungsbonus frühestens ab 14. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt werden können. Meinhardt sagte allerdings, bei der Altersgrenze bestehe noch Beratungsbedarf. Die Förderung gerade der frühkindlichen Bildung halte die FDP für wesentlich. „Hier werden wir noch sehen, wie wir diesen wichtigen bildungspolitischen Gedanken auch in die Förderung hineinbekommen. Eine niedrigere Altersgrenze als 14 Jahre ist durchaus denkbar“, betonte der FDP-Politiker. Das umstrittene Betreuungsgeld – zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro pro Monat – sollen Eltern erhalten, die ihr Kleinkind zwischen dem 15. und 36. Monat selbst betreuen und keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Steuerzahler werden auf mindestens 1,2 Milliarden Euro jährlich beziffert. Das Betreuungsgeld wird vom 1. August an gezahlt, doch eine gesetzliche Regelung der angekündigten Bildungskomponente fehlte bisher noch. Einmalige Auszahlung möglich Meinhardt bestätigte, dass das Geld sowohl in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vorgesehen ist, ohne dass ein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Darüber hinaus werde es die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung des gesamten eingezahlten Betreuungsgeldes inklusive Bonus geben. Voraussetzung dafür soll aber ein Nachweis sein, dass das Geld zu Bildungszwecken verwendet werde. Die Bildungskomponente kann den Eckpunkten zufolge sowohl über neu abgeschlossene als auch über laufende Spar- und Versicherungsverträge genutzt werden, heißt es weiter. SPD: Überflüssiges Betreuungsgeld wird nun noch teurer Meinhardt lobte die Einigung: „Das liberale Bildungssparen wird Regierungspolitik. Das ist ein harter, langer Überzeugungskampf gewesen, der jetzt seine Früchte tragen wird“, betonte der FDP-Bildungsexperte. Er wies darauf hin, dass eine Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen nicht geplant sei. „Damit können auch alle Kinder aus Hartz-IV-Gemeinschaften gefördert werden.“ Kritik kam hingegen von der SPD. Der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann sagte, es sei „unglaublich, dass die Bundesregierung nun weitere Millionen in das überflüssige Betreuungsgeld investieren will“. Das sei Geld, das für den dringend notwendigen Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen fehlt. „Das Betreuungsgeld wird durch den Bildungsbonus nicht besser, sondern nur noch teurer“, bemängelte Oppermann. Die SPD werde alles tun, „um das Betreuungsgeld zu verhindern“. dapd (Politik/Politik)
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Koalition einigt sich auf Bildungsbonus beim Betreuungsgeld
Berlin (dapd). Die Koalition hat sich auf einen Bildungsbonus beim Betreuungsgeld geeinigt. Wenn das Betreuungsgeld nicht bar ausgezahlt, sondern für die Ausbildung des Kindes angespart wird, sollen Eltern 15 Euro im Monat mehr erhalten. 3.600 Euro könnten somit in die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen investiert werden, erläuterte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Patrick Meinhardt, am Samstag in Berlin. Zuvor hatte die „Passauer Neue Presse“ über die Einigung in der schwarz-gelben Koalition auf Eckpunkte für das Bildungssparen berichtet. Vorgesehen sei ein zusätzlicher Betrag von 15 Euro, wenn das Betreuungsgeld für die Ausbildung des Kindes gespart wird. Der Bonus soll frühestens vom 14. Lebensjahr des Kindes an ausgezahlt werden können. Meinhardt sagte, bei der Altersgrenze bestehe noch Beratungsbedarf. Die Förderung von Maßnahmen gerade der frühkindlichen Bildung halte die FDP für wesentlich. „Hier werden wir noch sehen, wie wir diesen wichtigen bildungspolitischen Gedanken auch in die Förderung hineinbekommen. Eine niedrigere Altersgrenze als 14 Jahre ist durchaus denkbar“, betonte der FDP-Politiker. Das umstrittene Betreuungsgeld – zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro pro Monat – sollen Eltern erhalten, die ihr Kleinkind zwischen dem 15. und 36. Monat selbst betreuen und keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Steuerzahler werden auf mindestens 1,2 Milliarden Euro jährlich beziffert. Das Betreuungsgeld wird vom 1. August an gezahlt, doch eine gesetzliche Regelung der angekündigten Bildungskomponente fehlte bisher noch. Einmalige Auszahlung möglich Meinhardt bestätigte, dass das Geld sowohl in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vorgesehen ist, ohne dass ein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Darüber hinaus werde es die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung des gesamten eingezahlten Betreuungsgeldes inklusive Bonus geben. Voraussetzung dafür soll aber ein Nachweis sein, dass das Geld zu Bildungszwecken verwendet werde. Die Bildungskomponente kann den Eckpunkten zufolge sowohl über neu abgeschlossene als auch über laufende Spar- und Versicherungsverträge genutzt werden, heißt es weiter. Meinhardt lobte die Einigung: „Das liberale Bildungssparen wird Regierungspolitik. Das ist ein harter, langer Überzeugungskampf gewesen, der jetzt seine Früchte tragen wird“, betonte der FDP-Bildungsexperte. Er wies darauf, hin dass eine Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen nicht geplant sei. „Damit können auch alle Kinder aus Hartz-IV-Gemeinschaften gefördert werden.“ SPD: Überflüssiges Betreuungsgeld wird nun noch teurer Kritik kam hingegen von der SPD. Der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann sagte, es sei „unglaublich, dass die Bundesregierung nun weitere Millionen in das überflüssige Betreuungsgeld investieren will“. Das sei Geld, das für den dringend notwendigen Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen fehlt. „Das Betreuungsgeld wird durch den Bildungsbonus nicht besser, sondern nur noch teurer“, bemängelte Oppermann. Die SPD werde alles tun, „um das Betreuungsgeld zu verhindern“. dapd (Politik/Politik)
Betreuungsgeld: Regierung laut Zeitung einig beim Bildungssparen
Berlin (dapd). Der mit dem Betreuungsgeld vorgesehene Bildungsbonus soll frühestens vom 14. Lebensjahr des Kindes an ausgezahlt werden. Dies geht nach einem Bericht der „Passauer Neuen Presse“ (Samstagausgabe) aus den Eckpunkten für das Bildungssparen beim Betreuungsgeld hervor, auf die sich die Bundesregierung geeinigt habe. Vorgesehen ist danach ein Bonus von 15 Euro im Monat, wenn das Betreuungsgeld nicht bar ausgezahlt, sondern für die Ausbildung des Kindes angespart wird. Das umstrittene Betreuungsgeld – zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro pro Monat – sollen Eltern erhalten, die ihr Kleinkind zwischen dem 15. und 36. Monat selbst betreuen und keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Steuerzahler werden auf mindestens 1,2 Milliarden Euro jährlich beziffert. Das Betreuungsgeld wird vom 1. August an gezahlt, doch eine gesetzliche Regelung der angekündigten Bildungskomponente fehlte bisher noch. Wie die Zeitung unter Berufung auf die Eckpunkte der Regierung schreibt, ist jetzt eine Auszahlung in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren vorgesehen, ohne dass ein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Darüber hinaus werde es die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung des gesamten eingezahlten Betreuungsgeldes inklusive Bonus geben. Voraussetzung dafür soll aber ein Nachweis sein, dass das Geld zu Bildungszwecken verwendet werde. Die Bildungskomponente kann den Eckpunkten zufolge sowohl über neu abgeschlossene als auch über laufende Spar- und Versicherungsverträge genutzt werden können, heißt es weiter. Eine Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen ist nicht geplant. dapd (Politik/Politik)
Hamburger Senat reicht Verfassungsklage gegen Betreuungsgeld ein
Hamburg (dapd). Der Hamburger Senat klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das umstrittene Betreuungsgeld. Am Mittwoch legte der SPD-regierte
Hamburger Senat klagt gegen das Betreuungsgeld
Hamburg (dapd). Der Hamburger Senat hat am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das umstrittene Betreuungsgeld eingereicht. Dem Bund
Betreuungsgeld nimmt letzte parlamentarische Hürde
Berlin (dapd). Ab August 2013 bekommen Eltern Betreuungsgeld, wenn sie sich selbst um ihre Kleinkinder kümmern, statt sie in eine Krippe zu schicken. Der Bundesrat billigte am Freitag das lange umstrittene Gesetz der schwarz-gelben Koalition. SPD und Grüne haben Klage dagegen angekündigt. Bereits am Freitag teilte der Senat des SPD-geführten Hamburgs mit, eine Verfassungsklage vorzubereiten. Das auf besonderen Wunsch der CSU eingeführte Betreuungsgeld wird ab 1. August 2013 gezahlt. Eltern, die ihre ein bis zwei Jahre alten Kinder zu Hause betreuen, sollen zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro monatlich bekommen. Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Die Hamburger Sozialbehörde beauftragte zwei Professoren der Helmut-Schmidt-Universität und der Universität Hamburg damit, die Klage gegen das Betreuungsgeld vorzubereiten und den Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten, wie eine Sprecherin mitteilte. „Das Betreuungsgeld zementiert ein überholtes Familienbild. Es hält vor allem Kinder aus sozial schwachen Familien aus den Kitas fern“, sagte der Hamburger Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). Der Senat klagt, weil er den Bund nicht für zuständig hält. Haderthauer lobt Wahlmöglichkeit Im Bundesrat nannte die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft das Betreuungsgeld sozial- und bildungspolitisch verfehlt. „Es ist integrationspolitisch und gleichstellungspolitisch völlig fehlgeleitet, und es ist wirtschafts- und finanzpolitisch unvernünftig.“ In Nordrhein-Westfalen werde die neue Leistung für Eltern 270 Millionen Euro kosten. Damit könnten 27.000 neue Betreuungsplätze finanziert werden. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hielt dagegen: „Wir wollen Eltern nichts vorschreiben, sondern unterschiedliche Optionen bieten.“ Das Betreuungsgeld ermögliche die freie Wahl zwischen den Betreuungsformen. „Ein Krippenplatz entspricht einem Sachwert von 1.000 Euro im Monat“, sagte die CSU-Politikerin. Eltern bekämen dagegen bislang kein Geld für ihre eigene Betreuungsleistungen. Treibende Kraft hinter der von Kritikern als „Herdprämie“ verrissenen Leistung war die CSU und der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber. Eltern von Ein- und Zweijährigen sollen Geld für Kinder bekommen, die keine staatlich geförderte Betreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld hatte die schwarz-gelbe Koalition 2009 in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die CSU pochte im November 2011 erneut darauf, CDU und FDP gaben zögerlich nach. dapd (Politik/Politik)
Von Beust geißelt Betreuungsgeld
Berlin (dapd). Auch nach der Verabschiedung im Bundestag sorgt das Betreuungsgeld weiter für kontroverse Debatten. Der frühere Erste Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) wertete es als lebensfremd, die Linke gar als illegale Parteispende an die CSU. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) verteidigten dagegen die neue Familienleistung. Nach monatelangem Gezerre hatte der Bundestag am Freitag dem Betreuungsgeld zugestimmt, das Eltern für Kleinkinder erhalten, die sie nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte geben. Es soll am 1. August 2013 eingeführt werden. Trotz Bedenken votierten auch viele FDP- und CDU-Politiker für die Leistung, für die sich vor allem die CSU stark gemacht hatte. Von Beust sieht im Betreuungsgeld hingegen „ein fatales Symbol“, weil es vor allem in Großstädten „völlig an der Lebenswirklichkeit der Leute vorbeigeht“. Denen gehe es „doch vielmehr um die Fragen: Wie hoch sind die Kita-Preise? Wie lange die Wartezeiten? Wo ist die beste Kita?“, machte von Beust in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ deutlich. Gabriel kritisiert verquere Logik Die SPD will das Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. „Wir werden gegen das Betreuungsgeld klagen“, sagte Parteichef Sigmar Gabriel der Zeitung „Die Welt“. Auch viele Verfassungsrechtler fänden es absurd, dass der Staat eine Leistung dafür zahle, dass eine andere staatliche Leistung nicht angenommen werde. Nach dieser Logik müsste man jedem Geld überweisen, der auf den Besuch eines staatlich subventionierten Theaters verzichtet oder das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs nicht nutzt, sagte Gabriel. Aus Sicht der Linke-Vorsitzenden Katja Kipping ist das Betreuungsgeld „nichts anderes als eine illegale Parteispende an die CSU auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“. Im „Hamburger Abendblatt“ erinnerte Kipping die SPD daran, dass eine Abschaffung des Betreuungsgeldes nach der Bundestagswahl 2013 nur in einer Koalition im linken Lager möglich sei. „Es ist wirklich fraglich, ob die SPD in einer großen Koalition die Courage dazu hätte“, mahnte Kipping. Der Finanzminister ist entspannt Finanzminister Schäuble wies die Oppositionskritik zurück. Man habe das Betreuungsgeld schon in der großen Koalition mit der SPD verabredet. Es gebe auch valide Argumente für die Leistung, sagte Schäuble der „Welt am Sonntag“. „Die Debatte ist aufgeregt, der Finanzminister ist entspannt“, denn die Leistung sei in der Finanzplanung bereits berücksichtigt, sagte Schäuble. Kanzlerin Merkel lobte in der Debatte über das Betreuungsgeld das Thüringer Modell. Die Kombination von Landeserziehungsgeld und Kita-Förderung passe, sagte sie am Samstag bei einem Parteitag der Thüringer CDU in Seebach im Wartburgkreis. Die Menschen hätten so den Eindruck, „sie werden nicht in ein Modell gezwungen“, sondern hätten die Wahlfreiheit. Thüringen zahlt Eltern von Kindern, die zuhause betreut werden, seit 2006 das sogenannte Landeserziehungsgeld von 150 Euro pro Monat und Kind. dapd (Politik/Politik)
Karlsruhe wird das Betreuungsgeld kippen
Osnabrück (dapd). Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hält eine Klage gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht für „absolut aussichtsreich“. „Die geplante Reform verstößt derart eindeutig gegen das Grundgesetz, dass sich ein Gang nach Karlsruhe fast schon zwangsläufig daraus ergibt“, sagte Wieland der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Betreuungsgeld sorgt weiter für Irritationen
Berlin (dapd). Ungeachtet der Beschlüsse des Koalitionsgipfels am Sonntag sorgt das Betreuungsgeld weiter für Unruhe bei Schwarz-Gelb. Führende Politiker der Unionsfraktion rechneten am Dienstag zwar mit einer deutlichen Mehrheit bei der Abstimmung über das Betreuungsgeld am Freitag im Bundestag. Einige Abgeordnete bekräftigten jedoch bereits ihre Ablehnung. Eine Probeabstimmung sollte es am Dienstagnachmittag in der Fraktionssitzung der Union aber nicht geben. Auch von Verbänden und Kommunen hagelt es weiter Kritik. Die Koalition plant, das Betreuungsgeld am Freitag in zweiter und dritter Lesung endgültig zu beschließen. Das Gesetz sieht vor, dass Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause betreuen wollen, vom 1. August 2013 an zunächst 100 Euro im Monat erhalten. Danach sollen es 150 Euro monatlich sein. Die von der FDP geforderte und vom Koalitionsausschuss beschlossene Bildungskomponente und die Alternative der privaten Altersvorsorge sollen in einem Begleitgesetz in erster Lesung ebenfalls am Freitag beraten werden. Nach wie vor unklar ist, ob diese ergänzenden Komponenten der besonders von der CSU geforderten Familienleistung den Bundesrat passieren müssen. Unionsfraktionsspitze rechnet mit Zustimmung „Ich gehe sicher davon aus, dass wir eine Mehrheit haben“, sagte CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt in Berlin. Hasselfeldt fuhr fort, ihre persönliche Geduld sei nun schon auch „stark strapaziert“ worden. Auch Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) geht von einer Zustimmung aus. Angesprochen auf einzelne Koalitionsabgeordnete, die bereits ihre Ablehnung erklärt haben, sagte Grosse-Brömer, er wünsche sich „ein geschlossenes Auftreten“. „Aber wenn es einzelnen Kollegen gibt, die das nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dann muss man mit denen reden.“ Er habe schon den Anspruch, „dass wir uns geschlossen darstellen“. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper (FDP), gab jedoch schon ihre Ablehnung öffentlich zu Protokoll. „Für mich ist das Betreuungsgeld eine doppelte Rolle rückwärts in alte Zeiten. Das ist eine Rückkehr zum alten Familienmodell Kinder, Küche, Kirche“, sagte sie der „Berliner Zeitung“. Auch der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Klimke lehnt das Betreuungsgeld weiterhin ab, da die Barauszahlung immer noch möglich sei. „Es bleiben soziale Fehlanreize“, kritisierte Klimke in der „Welt“. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), hält das Betreuungsgeld nun hingegen für zustimmungsfähig. Insgesamt sei er zwar noch skeptisch. „Ich kann mich aber damit anfreunden, da es jetzt auch die Wahlmöglichkeit gibt, das Betreuungsgeld auch zur privaten Altersvorsorge eingesetzt werden kann“, sagte Weiß der Nachrichtenagentur dapd. Weiß gehört zu einer Gruppe von CDU-Abgeordneten, die sich im Frühjahr in einem Brief an Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) gegen die Leistung ausgesprochen hatten. Städtebund sieht hohen Bürokratieaufwand durch Betreuungsgeld Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lässt kein gutes Haar am Betreuungsgeld. „Junge Eltern, die im Beruf erfolgreich sein wollen, möchten ihre Laufbahn fortsetzen und werden sich davon nicht mit 150 Euro im Monat abbringen lassen“, sagte Städtebund-Chef Gerd Landsberg der „Rheinischen Post“. Die Umsetzung des Betreuungsgeldes bringe zudem einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast stellte erneut in Aussicht, dass das Betreuungsgeld bei einem Regierungswechsel sofort abgeschafft werde. „Das wäre garantiert eine der ersten gesetzlichen Maßnahmen von Rot-Grün“, sagte Künast der „Saarbrücker Zeitung“. Für die Abschaffung der umstrittenen familienpolitischen Leistung werde nach der Bundestagswahl 2013 eine rot-grüne Regierung nicht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten. dapd (Politik/Politik)
Städtebund fürchtet hohen Bürokratieaufwand durch Betreuungsgeld
Berlin (dapd). Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisiert die Entscheidung der Koalition für das Betreuungsgeld. „Junge Eltern, die im Beruf erfolgreich sein wollen, möchten ihre Laufbahn fortsetzen und werden sich davon nicht mit 150 Euro im Monat abbringen lassen“, sagte Städtebund-Chef Gerd Landsberg der Zeitung „Rheinische Post“ (Dienstagausgabe). Die Umsetzung des Betreuungsgeldes werde zudem einen erheblichen bürokratischen Aufwand erfordern mit Melde- und Kontrollpflichten. „Die Mittel für das Betreuungsgeld wären besser genutzt, würden sie zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz eingesetzt“, betonte Landsberg. dapd (Politik/Politik)