Bonn (dapd). Die umstrittene Befreiung stromintensiver Unternehmen in Deutschland von den Netzentgelten wird jetzt auch die EU-Kommission beschäftigen. Der Oberlandesgericht Düsseldorf bat die Kommission um eine Stellungnahme, ob sie die Regelung als europarechtswidrige staatliche Beihilfe einstuft, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. In zwei Eilverfahren wird der 3. Kartellsenat außerdem am 24. Oktober mündlich erörtern, ob die Befreiungsregelung für 2011 wirksam ist. Zwei Netzbetreiber haben vor dem Gericht geklagt. Nach ihrer Auffassung verstößt die Ausnahmeregelung für stromintensive Unternehmen gegen europäisches Recht. Es handele sich um eine aus staatlichen Mitteln gewährte unerlaubte Beihilfe, die den Wettbewerb verfälsche. Außerdem halten sie die rückwirkende Befreiung für große Teile des Jahres 2011 für nicht zulässig. Der Prozess ist auch für „Otto Normalverbraucher“ und viele Firmen von großer Bedeutung, da die den stromintensiven Unternehmen erlassenen Netzgebühren auf die anderen Verbraucher umgelegt werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)