München (dapd). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kann sich noch genau an das Olympia-Attentat in München vor rund 40 Jahren erinnern. Der damals 15-Jährige sagte der Nachrichtenagentur dapd: „Ich war gerade in München zu Besuch bei meiner Großmutter und verfolgte die dramatischen Ereignisse in Fernsehen und Hörfunk. Die Eröffnungsfeier wenige Tage zuvor hatte ich selbst im Olympiastadion besucht – und war umso erschrockener über diesen terroristischen Überfall.“ Am 5. September 1972 waren palästinensische Terroristen in das olympische Dorf in München eingedrungen. Sie töteten zunächst zwei Mitglieder der israelischen Sportmannschaft. Später starben weitere neun Geiseln und ein deutscher Polizist bei einem Befreiungsversuch auf dem Flugfeld des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck. Herrmann sagte, eine der wesentlichen Erfahrungen aus dem Olympia-Attentat sei gewesen, „dass wir die Polizei zur Bekämpfung solch schwerer Gewaltkriminalität wesentlich besser vorbereiten und ausrüsten müssen“. Er fügte hinzu: „Daher wurden Spezialeinheiten sowohl bei der Bundespolizei also auch bei der bayerischen Polizei geschaffen.“ Der CSU-Politiker betonte: „Der Schutz von Großveranstaltungen aller Art hat heute bei uns einen sehr hohen Stellenwert.“ Polizei, Sicherheitsbehörden und Veranstalter arbeiteten „hier frühzeitig eng zusammen und stimmen ihre Sicherheitskonzepte aufeinander ab“. Es werde „alles“ unternommen, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf von Großveranstaltungen zu gewährleisten.“ „Sicherheitsphilosophie“ hat sich geändert Herrmann fügte hinzu: „Man muss auch bedenken, dass vor 40 Jahren die Sicherheitsphilosophie noch eine ganz andere war als heute. Damals ging man von einem absolut friedlichen Verlauf von Olympischen Spielen aus. Das ist heute mit Blick auf die vielfältigen Bedrohungen, vor allem durch den islamistischen Terrorismus, völlig anders.“ In dem islamistischen Terrorismus sieht der Innenminister auch „die größte Bedrohung“ für die Olympischen Spiele 2012 in London. Aus diesem Bereich gebe es schon seit Längerem eine „sehr konkrete Terrorgefahr“. Herrmann fügte hinzu: „Dass auch Olympische Spiele ein Anschlagsziel für Terroristen und Gewalttäter sein können, hat sich in München 1972 und in Atlanta 1996 gezeigt.“ dapd (Politik/Politik)
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Ecclestone muss offenbar mit einer Anklage rechnen
München (dapd). Die Münchner Staatsanwaltschaft ist bei ihren Schmiergeld-Ermittlungen gegen Formel-1-Boss Bernie Ecclestone offenbar einen großen Schritt vorangekommen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Münchner Merkur“ übereinstimmend berichten, hat der wichtigste Belastungszeuge, der Ex-Vorstand der BayernLB, Gerhard Gribkowsky, bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Laut „Süddeutscher“ hat der Ex-Banker dort wiederholt, was er vor einigen Wochen als Angeklagter in seinem eigenen Prozess am Münchner Landgericht gestanden hat: Nämlich dass er von Ecclestone mit 44 Millionen Dollar geschmiert worden sei. Gribkowsky war wegen Bestechlichkeit und weiteren Delikten zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist verfassungsgemäß
Karlsruhe (dapd). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die vorbehaltene Sicherungsverwahrung eines Straftäters zulässig, wenn dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit bei seiner Verurteilung noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststeht. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats verstößt die Androhung der Sicherungsverwahrung weder gegen die Menschenwürde noch gegen das Freiheitsgrundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2011 die alten Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, weil zwischen Haft und der anschließenden Sicherungsverwahrung kein ausreichender Unterschied bestand. In seinem aktuellen Beschluss stellt der Zweite Senat klar, dass bei Einhaltung des Abstandsgebots keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorbehaltene Unterbringung eines Straftäters bestehen. Bei Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wird die Gefährlichkeit eines Täters am Ende seiner Haftzeit in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Dabei wird auch das Verhalten in der Haft berücksichtigt und ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bei hinreichender Sicherheit, dass der Verurteilte weitere schwere Straftaten mit körperlichen und seelischen Schäden potenzieller Opfer begeht, wird die Sicherungsverwahrung verhängt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein Straftäter in solchen Fällen zwar während eines großen Teils seiner Haft über sein weiteres Schicksal im Ungewissen gelassen. Das führe aber nicht zu Belastungen, die als unmenschlich, grausam oder erniedrigend zu werten seien. Vielmehr habe der Betroffene die Vermeidung einer späteren Sicherungsverwahrung „weitgehend selbst in der Hand, indem er etwa durch Mitwirkung an einer Therapie zu einer für ihn günstigeren Gefährlichkeitsprognose beitragen kann“, heißt es in der Begründung wörtlich. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung sei auch verhältnismäßig. Denn sie werde am Ende der Haftzeit nur bei naheliegender Gefährlichkeit des Täters und bei zu erwartenden Taten verhängt, bei denen potenzielle Opfer körperlich und seelisch schwer geschädigt werden. Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs sei die vorbehaltene Sicherungsverwahrung zulässig. In dem jetzt entschiedenen Fall hatte die Verfassungsbeschwerde eines Sexualstraftäters, der mehr als zwanzig Jahre im In- und Ausland Jungen schwer missbraucht hatte, dennoch einen Teilerfolg. Die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung war noch unter altem Recht erfolgt, das vom Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun die Sicherungsverwahrung für den ehemaligen Lehrer unter den neuen Voraussetzungen erneut prüfen. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1048/11) dapd (Politik/Politik)
Mindestens 23 Abgeordnete fehlen bei Bundestagssondersitzung
Berlin (dapd). Für die Sondersitzung des Bundestages am Donnerstag werden offenbar nicht alle Parlamentarier ihre Sommerpause unterbrechen. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, werden mindestens 23 der 620 Abgeordneten urlaubs- oder krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen. Die Zeitung beruft sich auf Angaben aus den Fraktionen. Danach fehlen bei CDU/CSU nach aktuellem Stand mindestens zwei Abgeordnete. Der FDP-Fraktionsführung liegt bisher eine Absage aus den eigenen Reihen vor. Bei der SPD gibt es aktuell acht Absagen, bei den Grünen zwei. Am meisten Abgeordnete werden bei der Linkspartei fehlen. Laut Zeitung bleiben mindestens zehn Parlamentarier der Sondersitzung fern, darunter auch Fraktionschef Gregor Gysi. dapd (Politik/Politik)
Wall Street schließt fester
New York (dapd). Die New Yorker Börse hat am Dienstag mit Gewinnen geschlossen. Der Dow-Jones-Index der 30 führenden Industriewerte legte um 78,33 Punkte zu und schloss bei 12.805,54 Zählern. Der Index der Technologiebörse Nasdaq gewann 13,10 Punkte und schloss bei 2.910,04 Zählern. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Grüne verlieren in der Wählergunst
Berlin (dapd). Die Grünen verlieren bei den Wählern weiter an Zustimmung. Im aktuellen Sonntagstrend, den das Meinungsforschungsinstitut Emnid wöchentlich im Auftrag der Zeitung „Bild am Sonntag“ erhebt, verliert die Partei im Vergleich zur Vorwoche einen Prozentpunkt und kommt jetzt auf nur noch 13 Prozent. Vor einem Jahr lagen die Grünen bundesweit noch bei 21 Prozent. Zulegen um einen Prozentpunkt kann die Linke, sie kommt jetzt auf 7 Prozent. Stärkste politische Kraft bleibt die Union mit unverändert 34 Prozent, ihr Koalitionspartner FDP verharrt bei 5 Prozent. Die Sozialdemokraten liegen weiter bei 29, die Piraten unverändert bei 9 Prozent. Die Sonstigen kommen weiter auf 3 Prozent. Emnid befragte vom 5. bis 11. Juli 2.305 Personen. dapd (Politik/Politik)
Warnstreiks der Lokführer in den Ferien möglich
München (dapd). Bei der Deutschen Bahn könnte es noch in den Ferien zu Warnstreiks kommen. Der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“, wenn es bei der Tarifrunde am 23. Juli keine Fortschritte gebe, „kann es noch in den Ferien Warnstreiks geben“. Die GDL wolle keinen überzogenen Druck erzeugen, aber auch nicht lange warten. „Ein Arbeitskampf ist nicht vom Tisch“, sagte Weselsky. Die Lokführer fordern sieben Prozent mehr Gehalt bei einer Tariflaufzeit von zwölf Monaten. Die Bahn hat 5,5 Prozent für zwei Jahre angeboten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Ramsauer will TÜV-Pläne der EU im Verkehrsminister-Rat verhindern
Berlin (dapd). Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die umstrittenen Pläne der EU-Kommission zur Verkürzung der TÜV-Fristen bei älteren Autos oder mit hoher Kilometerleistung im Verkehrsminister-Rat stoppen. Ramsauer sagte der „Bild“-Zeitung (Onlineausgabe), die Prüfpraxis habe sich in Deutschland bewährt: „Wir haben bei der Hauptuntersuchung hohe Standards. An unserem Modell können sich andere Staaten orientieren. Wenn überall in Europa eine solche Qualität vorherrschen würde wie bei uns, wären wir einen großen Schritt weiter.“ Brüssel könne die Prüfpraxis „gerne harmonisieren – aber auf deutschem Niveau“, betonte der CSU-Politiker weiter. Ramsauer wies allerdings darauf hin, dass Deutschland bei der geplanten Brüsseler TÜV-Verordnung kein Veto wie bei steuerpolitischen Entscheidungen einlegen könne. Er wolle aber für eine Mehrheit im Sinne der deutschen Position kämpfen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Verbraucherschützer fordern höhere Bußgelder für Telefon-Abzocke
Passau (dapd). Bei der Bundesnetzagentur in Bonn liegen mehr als 860 Verbraucherbeschwerden zu R-Gesprächsanrufen vor. Das bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, wie die „Passauer Neue Presse“ (Samstagausgabe) berichtet. R-Gespräche sind Telefonate, bei denen der Angerufene die Kosten übernimmt. „Aufgrund der hohen Dunkelziffer dürfte es mehrere Zehntausend dieser kriminellen Anrufe gegeben haben“, sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn. „Die Methoden werden immer raffinierter“, sagt die Rechtsschutz-Expertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, Helke Heidemann-Peuser. Bis zu 150.000 Betroffene beschweren sich jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen über unerwünschte Werbeanrufe. Heidemann-Peuser hält das 2009 eingeführte Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung nicht für ausreichend und fordert eine Verschärfung der Vorschriften. Angekündigt wurde das bereits, doch geschehen ist bisher nichts. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorlegt, der auch eine Anhebung des Bußgeldes für unerwünschte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 Euro vorsieht. Nach Informationen der Zeitung liegt der Entwurf der Justizministerin jedoch auf Eis. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Richter weisen Klage auf 20 Cent mehr Hartz IV ab
Kassel (dapd). Arbeitslose können sich nicht dagegen wehren, wenn Jobcenter bei der Hartz-IV-Berechnung Rundungsfehler machen. Das Bundessozialgericht (BSG) wies am Donnerstag die Klage einer Frau aus Thüringen, die deshalb 20 Cent mehr Geld verlangt hatte, als unzulässig zurück. Für Hartz-IV-Klagen die sich ausschließlich um das Auf- und Abrunden der Leistung und damit um Cent-Beträge drehen, bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis, entschied der Senat. Ob es auch grundsätzlich eine Bagatellgrenze für Klagen vor den Sozialgerichten gibt, entschieden die Richter aber nicht (Az.: B 14 AS 35/12 R). Bis zur Hartz-IV-Reform 2011 mussten die Jobcenter bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft eigentlich immer volle Euro-Beträge auszahlen. Standen bei der Summe aus beiden Beträgen 49 Cent hinter dem Komma, war abzurunden. Ab 50 Cent musste aufgerundet werden. Doch offenbar wegen eines Problems in der benutzten Software der Arbeitsagentur verzichteten die Jobcenter vielerorts auf das Runden. „Das ist massenhaft nicht gemacht worden und betrifft Millionen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern“, sagte Klägeranwalt Scot Möbius. „Wenn das nicht eingeklagt werden kann, ist die gesetzliche Regelung ein zahnloser Tiger.“ Nach Angaben des Bundessozialgerichts sind bundesweit noch zahlreiche Verfahren zu dieser Frage bei den Sozialgerichten anhängig. Mit dem Urteil dürften sie sich erledigt haben. Neue Klagen sind dagegen nicht mehr zu erwarten: Seit 2011 schreiben die Hartz-IV-Gesetze vor, dass die Leistungen auf den Cent genau auszuzahlen sind – gerundet werden muss nur noch, wenn sich bei den Leistungen zum Lebensunterhalt ein Betrag mit mehr als zwei Stellen hinter dem Komma ergibt. dapd (Politik/Politik)