Karlsruhe (dapd). Flugreisende können keine Ticketbuchung für eine noch unbekannte Begleitperson vornehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, dass in solchen Fällen kein Vertrag zustande kommt und die Fluggesellschaft die nachträglich genannte Person nicht befördern muss. Ein Kunde hatte 2009 eine Flugreise von Dresden nach Larnaca für zwei Personen gebucht.