Architekten und Ingenieure kooperieren bei BIM-Fort- und Weiterbildung

Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) kooperieren bei BIM-Fort- und Weiterbildung
Höchste Qualität von Anfang an: Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer vereinbaren gemeinsame Standards (Foto: 889520/ pixabay)

Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) vereinbarten am 23.01.2018 die Zusammenarbeit für die BIM-Fort- und Weiterbildung von Architekten und Ingenieuren im Bereich des digitalen Planens. „Angesichts der Vielzahl der Anbieter von Fortbildungen ist die Formulierung gemeinsamer Standards zur Sicherung der Qualität im Sinne der planenden Berufe geboten“, so die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann.

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Bundesärztekammer kritisiert Sterbehilfe-Gesetz der Regierung

Bundesärztekammer kritisiert Sterbehilfe-Gesetz der Regierung Berlin (dapd). Die Bundesärztekammer (BÄK) spricht sich dafür aus, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Organisationen wie Dignitas Deutschland e. V. würden mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht vom Gesetzentwurf der Bundesregierung erfasst, kritisierte die (BÄK) in ihrer Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwoch. Der Entwurf aus dem FDP-geführten Justizministerium sieht vor, lediglich die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu belegen. Die BÄK äußert zudem die Befürchtung, „dass bisher gewerbsmäßig handelnde Organisationen auf ‚gemeinnützige‘ Organisationsformen ausweichen“. Sie verweisen auf den Verein „SterbeHilfeDeutschland“, die als Reaktion auf den Regierungsentwurf die Neufassung seiner Satzung beschlossen habe. Darin heiße es nunmehr, „dass der Verein im Falle eines begleiteten Suizids sämtliche Geldbeträge zurückzahlt, die er zuvor von dem Mitglied erhalten hat“. Damit solle „dokumentiert werden, dass der Verein keine wirtschaftliche Zielsetzung verfolgt und mithin nicht gewerbsmäßig handelt“. Auf Kritik bei der Ärzteorganisation stößt zudem die vorgesehen Regelung, wonach nicht nur Angehörige, sondern auch andere nahestehende Personen straffrei bleiben sollen, die beispielsweise einen Sterbewilligen zum Suizid ins Ausland begleiten. „Diese offene Umschreibung ist nicht rechtssicher“, heißt es in der Stellungnahme. Unter den Begriff „nahestehende Personen“ könnten auch Ärzte und Pflegekräfte gefasst werden, so dass die Gefahr bestehe, „ein Einfallstor“ für die Ausweitung der Straffreiheit zu schaffen. Die BÄK schreibt weiter, dass mit dem Gesetzentwurf ein „falsches Signal“ gesendet werde. Es entstehe „der Eindruck, dass die Schwelle für einen Suizid herabgesetzt wird. Dies muss unter allen Umständen vermieden werden.“ (Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: http://url.dapd.de/LQ64jg ; die Stellungnahme der BÄK: http://url.dapd.de/STnW8n ) dapd (Politik/Politik)