Karlsruhe (dapd). Anleger in sogenannten Kommanditgesellschaften (KG) können künftig mehr Auskünfte über die mitbeteiligten Anleger verlangen. Der Bu
Karlsruhe (dapd). Anleger in sogenannten Kommanditgesellschaften (KG) können künftig mehr Auskünfte über die mitbeteiligten Anleger verlangen. Der Bu