Karlsruhe (dapd). Pharmafirmen dürfen gegenüber Ärzten nur dann mit Ergebnissen einer Studie für ein Arzneimittel werben, wenn sie zugleich auch die
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Apotheker erhalten mehr Geld
(dapd). Das Bundeskabinett hat eine Honorarerhöhung für Apotheker beschlossen. Der Festzuschlag auf rezeptpflichtige Arzneimittel wird ab dem 1. Januar 2013 um 25 Cent angehoben. Apotheken erhalten damit 8,35 Euro statt wie bisher 8,10 Euro je verkaufte Arzneimittelpackung, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sagte, mit der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung komme die Bundesregierung ihrem Auftrag nach, „den seit 2004 unverändert geltenden Festzuschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzupassen.“ Dabei seien „die berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels zu berücksichtigen.“ Die Verordnung bedarf keiner parlamentarischen Befassung durch Bundestag oder Bundesrat. dapd (Politik/Politik)