Berlin (dapd). Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, zweifelt daran, dass alle Kommunen den ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf eine Krippenbetreuung erfüllen können. Seit Monaten mache der Deutsche Städtetag deutlich, dass der Rechtsanspruch „noch lange nicht flächendeckend gesichert ist“, sagte Articus am Montag in Berlin. Der Bedarf an Kita-Plätzen liege vor allem in großen Städten deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 39 Prozent. „Die noch bestehende Lücke wird daher wahrscheinlich nicht überall rechtzeitig geschlossen werden können“, sagte Articus. Laut dem Hauptgeschäftsführer will der Deutsche Städtetag dem Bund und den Ländern im November Maßnahmen vorschlagen, die aus Sicht der Städte notwendig seien. Zuvor hatte auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeinschaftsbundes, Gerd Landsberg, in der „Saarbrücker Zeitung“ angezweifelt, dass alle Kommunen den Rechtsanspruch auf eine Krippenbetreuung erfüllen können. Als Lösungsvorschlag brachte er eine vorübergehende Vergrößerung von Kita-Gruppen und das Aussetzen baulicher Standards wie der vorgeschriebenen Raumgrößen ins Spiel. Derzeit gibt es nach Angaben des Bundesfamilienministeriums 620.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in ganz Deutschland, bis August 2013 werden aber 780.000 Plätze gebraucht. 160.000 Plätze fehlen demnach. dapd (Politik/Politik)
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Deutscher Städtetag begrüßt Urteil zu Bettensteuer
Berlin (dapd). Der Deutsche Städtetag hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer begrüßt. Die Entscheidung, dass eine kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig sei, bewerte der Verband positiv, sagte der Hauptgeschäftsführer Stephan Articus am Donnerstag in Berlin. Allerdings habe das Gericht auch entschieden, dass Städte Steuern nur auf private entgeltliche, nicht aber auf beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürften, sagte Articus weiter. „Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen.“ Die Einnahmen würden voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet, sagte er. dapd (Politik/Politik)
Deutscher Städtetag begrüßt Urteil zu Bettensteuer
Berlin (dapd). Der Deutsche Städtetag hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer begrüßt. Die Entscheidung, dass eine kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig sei, bewerte der Verband positiv, sagte der Hauptgeschäftsführer Stephan Articus am Donnerstag in Berlin. Allerdings habe das Gericht auch entschieden, dass Städte Steuern nur auf private entgeltliche, nicht aber auf beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürften, sagte Articus weiter. „Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen.“ Die Einnahmen würden voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet, sagte er. dapd (Politik/Politik)
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Berlin (dapd). Der Deutsche Städtetag hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer begrüßt. Die Entscheidung, dass eine kommunale Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtmäßig sei, bewerte der Verband positiv, sagte der Hauptgeschäftsführer Stephan Articus am Donnerstag in Berlin. Allerdings habe das Gericht auch entschieden, dass Städte Steuern nur auf private entgeltliche, nicht aber auf beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürften, sagte Articus weiter. „Nach diesem Urteil werden in vielen Städten nun die entsprechenden Satzungen angepasst werden müssen.“ Die Einnahmen würden voraussichtlich geringer ausfallen als erwartet, sagte er. dapd (Politik/Politik)