Speyer (dapd). Eine grundlegende Reform des Wahlrechts wird es aus Sicht des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim bis zur Bundestagswahl 2013 kaum geben. Angesichts des Zeitdrucks rechne er vielmehr mit einem Kompromiss zwischen Regierung und Opposition, beispielsweise mit einer Obergrenze von zehn Überhangmandaten, sagte von Arnim der Nachrichtenagentur dapd. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem jüngsten Wahlrechtsurteil maximal 15 zusätzlichen Sitze im Bundestag als „zulässig“ vorgegeben. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate – alle gingen an die Union. Zugleich kritisierte von Arnim das Urteil der Karlsruher Richter als eine „politische Kompromissentscheidung“. „Es kam dem Senat wohl vor allem darauf an, eine einmütige Entscheidung zu erreichen“, sagte er. Nach Meinung des Staatsrechtlers hätte das Gericht sämtliche Überhangmandate für verfassungswidrig erklären müssen. „Ganz unpolitisch urteilen die Richter auch nicht“, fügte von Arnim hinzu. dapd (Politik/Politik)