Brüssel (dapd). Die EU-Wettbewerbshüter haben ihr Kartellverfahren gegen den Münchner Technologiekonzern Siemens und das französische Staatsunternehmen Areva eingestellt. Die angebotene Selbstverpflichtung der Firmen sei akzeptiert und für bindend erklärt worden, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Siemens und Areva hatten sich zuvor bereit erklärt, das Wettbewerbsverbot nach dem Ausstieg der Münchner aus dem deutsch-französischen Joint Venture Areva NP auf drei statt bis zu elf Jahre zu begrenzen sowie lediglich einige zentrale Produkte und Dienstleistungen der Nukleartechnik einzuschließen. Das ursprüngliche Wettbewerbsverbot hatte Siemens nach Auffassung der Kommission unverhältnismäßig benachteiligt. Es sollte verhindern, dass sich die Münchner nach ihrem Ausstieg 2009 mithilfe vertraulicher Geschäftsdaten des Gemeinschaftsunternehmens Wettbewerbsvorteile gegenüber Areva NP verschaffen. Nach Brüsseler Lesart ist ein solcher Schutz nach drei Jahren aber nicht mehr notwendig, „weil die betreffenden Informationen nach diesem Zeitraum entweder irrelevant oder zu unsicher“ seien. © 2012 AP. All rights reserved (Politik/Wirtschaft)