Aktiv auf dem Gesundheitsforum dabei (v. l n. r. ): Werner Warweg (KDV Kanne), Hansjörg Christoph (Verwaltungsberufsgenossenschaft), Heinz Böttger und Frank Ziegenbein (IHK-Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft) Horst Selbach (IHK-Vize-Präsident) Prof. Dr. Bernhard Badura (Uni Bielefeld), Axel Martens (IHK-Hauptgeschäftsführer), Prof. Dr. Gunther Olesch (Phoenix Contact) sowie Frank Lumma (IHK) (Foto: IHK Lippe)
Geld allein lockt gute Leute nicht mehr an. Fachkräfte wollen ein
mitarbeiterorientiertes Arbeitsumfeld. Die Unternehmen müssen sich darauf
einstellen. Auf dem Gesundheitsforum der Industrie- und Handelskammer Lippe
zu Detmold waren sich die Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft darüber
einig.
Kreis Paderborn. Die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Kreis Paderborn ist gemessen an anderen Regionen als positiv einzuordnen. Mit einer Arbeitslosenquote von 6,2 Prozent werden die Vergleichszahlen in OWL (6,6 Prozent) und im Land Nordrhein-Westfalen (8,1 Prozent) deutlich unterschritten.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in Sachen Flexibilisierung der Arbeitszeit spezielle Anforderungen, die mit moderner Informationstechnologie aufeinander abgestimmt werden können. (Foto: DJD/Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen e.V./ THX)
Besonders viel tut sich in der Arbeitswelt. Wo früher eine Sirene lautstark den Anfang und das Ende der Schicht verkündete, ist heute oftmals eine vollkommene Flexibilisierung angesagt. In einer Studie des Branchenverbandes Bitkom gaben beispielsweise 77 Prozent der Erwerbstätigen an, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit erreichbar zu sein.
München. Über die Hälfte (51 %) der HR-Manager in Deutschland beurteilen Bewerber mit Zeitarbeitserfahrung als gleichwertig zu Kandidaten, die sich aus einer Festanstellung bewerben. Vorteile bei der Einstellung ehemaliger Zeitarbeitskräfte sehen die Personaler vor allem dann, wenn sie geforderte Branchenerfahrung mitbringen (31 %).
Kiel. Winterzeit ist Grippezeit! Für die jährlich zahlreichen Betroffenen nicht nur ein gesundheitlicher Kraftakt, auch steuerlich können die anfallenden Krankheitskosten eine sog. außergewöhnliche Belastung darstellen. Das Gute daran: Außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht führen mitunter zu einer Steuerlastminderung bzw. -erstattung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die insgesamt im Kalenderjahr aufgewendeten Kosten den zumutbaren Eigenanteil überschreiten. Dieser ermittelt sich in Abhängigkeit der gesamten Einkünfte und liegt z. B. bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro bei 400 Euro.