Erfurt (dapd). Ein Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen schon am ersten Krankheitstag von Beschäftigten den Arztbesuch fordern. Das Entgeltfortzahlungsgesetz berechtige den Arbeitgeber, vom ersten Tag der Erkrankung an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Das Gericht wies die Revision einer Redakteurin ab, die sich durch die Weisung, stets am ersten Krankheitstag zum Arzt zu gehen, schikaniert sah. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer das Attest über seine Arbeitsunfähigkeit spätestens vier Kalendertage nach der Erkrankung vorlegen. „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen“, heißt es in dem Gesetz allerdings auch. Es stehe im Ermessen des Arbeitgebers, diese Berechtigung auch auszuüben, stellte das Bundesgericht klar. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss der Chef die Entscheidung, gleich am ersten Krankheitstag den Arztbesuch zu verlangen, nicht begründen. Gegen den betroffenen Arbeitnehmer müsse auch kein begründeter Verdacht bestehen, er habe schon einmal eine Erkrankung nur vorgetäuscht, urteilten die höchsten Arbeitsrichter. Nur wenn ein Tarifvertrag das Recht auf eine frühzeitige Vorlage des Attests ausdrücklich ausschließt, steht dieses dem Arbeitgeber auch nicht zu. Höchste Arbeitsrichter folgen den Vorinstanzen In Revision beim Bundesarbeitsgericht war eine Rundfunkredakteurin gegangen, der 2010 beim WDR zunächst ein Dienstreiseantrag abgelehnt worden war. Am vorgesehenen Reisetag meldete sich die Redakteurin krank und erschien am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin von ihr in einem Schreiben, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“. Dagegen klagte die Redakteurin erst beim Arbeitsgericht und dann beim Landesarbeitsgericht in Köln. Die Weisung, früher als am vierten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, bedürfe der sachlichen Rechtfertigung. Ansonsten sei sie willkürlich und verletze das Verbot von Schikanen. Beide Vorinstanzen lehnten die Klage der Redakteurin ab. Das Landesarbeitsgericht verwies zwar auf juristische Literatur, wonach der Arbeitgeber seine Weisung begründen können muss, folgte dieser Auffassung aber nicht. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichtes sagte, nach dem Gesetz könne der Arbeitgeber grundsätzlich am ersten Krankheitstag sogar bereits die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Dies gelte aber nur, wenn die prompte Übermittlung der Bescheinigung zumutbar sei. Für Kranke sei das aber häufig nicht zumutbar. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 5 AZR 886/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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Kabinett verlängert Anti-Terror-Mandat im Mittelmeer bis Ende 2013
Berlin (dapd). Deutschlands soll sich nach dem Willen der Bundesregierung für ein weiteres Jahr am Anti-Terror-Einsatz „Active Endeavour“ im Mittelmeer beteiligen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin dafür eine Mandatsverlängerung bis zum 31. Dezember 2013. Die Obergrenze bleibt bei 700 Mann. Derzeit sind keine deutschen Soldaten an dem NATO-geführten im Einsatz beteiligt. Die einsatzbedingten Zusatzkosten für die zwölfmonatige Verlängerung werden auf 6,7 Millionen Euro geschätzt. dapd (Politik/Politik)
Arbeitgeber kann Arzt-Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
Erfurt (dapd). Arbeitgeber können schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Mittwoch entschieden. Es ist nicht erforderlich, dass in der Vergangenheit ein Verdacht bestand, der Mitarbeiter habe eine Krankheit nur vorgetäuscht. Nur wenn der Tarifvertrag das Recht auf eine frühere Vorlage ausdrücklich ausschließe, könne erst nach mehreren Fehltagen die ärztliche Bestätigung verlangt werden. Eine Rundfunk-Redakteurin hatte mehrfach eine Dienstreise beantragt, die vom Vorgesetzten abgelehnt wurde. Am vorgesehenen Reisetag meldete sich die Redakteurin krank und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin von ihr, künftig schon am ersten Fehltag ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Redakteurin hielt diese Weisung für unwirksam. Für solch eine Forderung bedürfe es einer sachlichen Rechtfertigung. Auch der Tarifvertrag sehe ein derartiges Recht nicht vor. Das Bundesarbeitsgericht gab der Rundfunkanstalt in letzter Instanz Recht. Zur Begründung verwiesen die Bundesarbeitsrichter auf das „Gesetz zur Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall“ (EFZG). Nach der Bestimmung ist das ärztliche Attest zwar stets nach drei Krankheitstagen vorzulegen. Dort heißt es aber auch: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“ (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 5 AZR 886/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundesbank warnt vor Folgen der EZB-Politik in der Krise
Frankfurt/Main (dapd). Die Bundesbank betrachtet den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Krise auf mittlere Sicht als Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems. Die Euro-Notenbanken hätten sich hohe Risiken aufgebürdet, erklärte Bundesbank-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger am Mittwoch in Frankfurt am Main bei der Vorstellung des Finanzstabilitätsberichts der deutschen Zentralbank. „Die Geldpolitik kann die Ursachen der Krise allerdings nicht beseitigen, sondern nur Zeit verschaffen“, sagte sie und forderte Reformen in den Krisenstaaten der Eurozone. Die europäische Staatsschuldenkrise ist nach Ansicht der Bundesbank noch immer das größte Risiko für die Finanzstabilität. Zudem könnten die niedrigen Zinsen, die hohe Liquidität und mögliche Übertreibungen am deutschen Immobilienmarkt die Stabilität gefährden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
RWE sieht sich auf Kurs
Essen (dapd). Deutschlands zweitgrößter Energieversorger RWE sieht sich ungeachtet der Turbulenzen im Energiemarkt weiter auf Kurs. „Trotz schwieriger Rahmenbedingungen war 2012 bisher ein gutes Geschäftsjahr“, schrieb Konzernchef Peter Terium in einem am Mittwoch veröffentlichten Aktionärsbrief. In den ersten drei Quartalen steigerte RWE das betriebliche Ergebnis um acht Prozent auf 4,6 Milliarden Euro. Das nachhaltige Nettoergebnis, an dem sich die Dividende orientiert, verbesserte sich um sechs Prozent auf 1,9 Milliarden Euro. Der Außenumsatz lag mit 38,4 Milliarden Euro um 0,5 Prozent über dem Vorjahresniveau. Im Vorjahr hatten allerdings hohe Sonderbelastungen aus dem Atomausstieg in Deutschland den Konzern belastet. Doch spiegelt das Ergebnis laut Terium auch „echte operative Verbesserungen“ wider. Als Beispiel nannte er das Handelsgeschäft. Auch bei seinen Braunkohlekraftwerken profitierte der Konzern vom Atomausstieg. Die Stromerzeugung aus Braunkohle erhöhte sich in den ersten neun Monaten 2012 um neun Prozent. Mit dem Verkauf der Anteile am Berliner Versorger Berlinwasser, am Ölfeld „Edvard Grieg“ und am britischen Kernenergie-Joint-Venture Horizon erzielte RWE außerdem Erfolge bei seinem Desinvestitionsprogramm. Vom angestrebten Veräußerungsvolumen von bis zu 7 Milliarden Euro seien damit bereits über 1,6 Milliarden Euro erreicht, hieß es. Börse reagiert erleichtert Terium sagte jedoch, die Rahmenbedingungen für weitere Firmenverkäufe seien schwieriger geworden. Der Konzern werde aber dennoch nichts unter Wert abgeben. Ob die Reduzierung der Schulden im angestrebten Ausmaß erreicht werden könne, sei deshalb noch nicht absehbar. Der Konzern plane deshalb weitere Kürzungen bei seinen Investitionen. Angesichts des guten Geschäftsverlaufs in den ersten neun Monaten hob RWE seine Prognose für 2012 leicht an. Der Konzern rechnet nun damit, beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) und beim betrieblichen Ergebnis „mindestens das Niveau von 2011 zu erreichen“. Bisher war RWE davon ausgegangen, beide Werte würden „etwa so hoch sein wie im Vorjahr“. Das nachhaltige Nettoergebnis soll unverändert in der Größenordnung des Vorjahres liegen. Die Börse reagierte erleichtert auf die Zahlen. Die RWE-Aktie gewann mehr als ein Prozent an Wert und machte damit die Verluste wett, die sie am Vortag nach der überraschenden Gewinnwarnung von E.on erlitten hatte. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Flüge nach Spanien und Portugal fallen wegen Streiks aus
Frankfurt/Berlin (dapd). An mehreren deutschen Flughäfen sind Verbindungen nach Spanien und Portugal wegen Streiks in den betreffenden Ländern gestrichen worden. Von und nach Frankfurt am Main wurden bis zum Mittwochmorgen insgesamt acht Flüge abgesagt, wie eine Flughafen-Sprecherin der Nachrichtenagentur dapd sagte. Diese Zahl könne sich im Laufe des Tages allerdings ändern. In Stuttgart waren am Morgen drei Flüge annulliert worden, in Berlin-Tegel vier. Betroffen waren in allen Fällen Verbindungen nach Portugal oder Spanien. Dort hatten Gewerkschaften für Mittwoch zu Generalstreiks gegen Sparprogramme der Regierungen aufgerufen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Insolvenzantrag für Frankfurter Rundschau gestellt
Frankfurt/Main (dapd). Die traditionsreiche „Frankfurter Rundschau“ ist von der Einstellung bedroht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigte der Nachrichtenagentur dapd, dass das Druck- und Verlagshaus, in dem die Zeitung erscheint, am Dienstag einen Insolvenzantrag eingereicht habe. Als Insolvenzverwalter soll nach Informationen von „Spiegel Online“ der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmitt eingesetzt worden sein. Dessen Kanzlei wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Auch die Geschäftsführung der Zeitung wollte zunächst noch keine Stellungnahme abgeben. Näheres sollten die Mitarbeiter auf einer Betriebsversammlung am Nachmittag um 15.00 Uhr erfahren. Diese war bereits am Vortag ohne Angabe von Gründen angekündigt worden. Das Druck- und Verlagshaus in Frankfurt gehört überwiegend der Kölner Mediengruppe DuMont Schauberg, zudem sind auch die Medienbeteiligungsgesellschaft DDVG der SPD sowie die Karl-Gerold-Stiftung beteiligt. Die „Frankfurter Rundschau“ gilt schon seit geraumer Zeit als Verlustbringer. Die Zeitung hat bereits drastisch Personal abgebaut, der Mantelteil wird überwiegend von einer Redaktionsgemeinschaft des Mutterverlags erstellt und ist zu einem Großteil identisch mit dem der „Berliner Zeitung“. In Frankfurt sind jedoch noch zahlreiche Redakteure nicht nur des Regional- und Lokalteils tätig. Gerüchte über eine bevorstehende Einstellung der Printausgabe und eine Beschränkung der Zeitung auf die Digitalausgabe waren mehrfach dementiert worden. dapd (Vermischtes/Wirtschaft)
Insolvenzantrag für Frankfurter Rundschau gestellt
Frankfurt/Main (dapd-hes). Die „Frankfurter Rundschau“ steht möglicherweise vor dem Aus. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestätigte am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd, dass das Druck- und Verlagshaus am selben Tag einen Insolvenzantrag eingereicht hat. Als Insolvenzverwalter soll nach Informationen von „Spiegel online“ der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmitt eingesetzt worden sein. Dessen Kanzlei wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern. dapd (Vermischtes/Wirtschaft)
Beck freut sich über positive Alternative zum Shitstorm
Berlin (dapd). Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck freut sich über den Erfolg seines „Candystorms“ für Parteichefin Claudia Roth. „Wir haben ein bisschen Twittergeschichte geschrieben und gleichzeitig Parteigeschichte“, sagte er am Montag der Nachrichtenagentur dapd in Berlin. Beck hatte Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter am Sonntagabend aufgefordert, Roth zum Bleiben zu ermutigen. „Ein ‚Candystorm‘ ist sozusagen die positive Alternative zum Shitstorm der Piraten“, sagte Beck. Roth hatte am Montag angekündigt, wieder als Parteivorsitzende zu kandidieren, und den Unterstützern auf Twitter gedankt. dapd (Politik/Politik)
Roth will Grünen-Vorsitzende bleiben
Berlin (dapd). Grünen-Chefin Claudia Roth will erneut für den Bundesvorsitz ihrer Partei kandidieren. Das kündigte die 57-Jährige am Montag in Berlin an. Roth hatte bei der Urwahl für das Spitzenduo zur Bundestagswahl eine Schlappe erlitten. Sie war mit 26,2 Prozent nur auf Rang vier gelandet.