„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.“ Diesen oder ähnliche Sätze hat sicher jeder schon mal gelesen. Man findet sie beispielsweise auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen. Was sich jedoch genau dahinter verbirgt, ob man die Regelung auf allen Geschäftspapieren abdrucken muss oder ob es darauf ankommt, dass es auf ganz bestimmten Geschäftspapieren steht und wie man ggf. seine Rechte daraus richtig geltend macht, wissen die wenigsten.
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