München (dapd). Der Münchner Technikkonzern Siemens kann die geplante Abspaltung seiner Licht-Tochter Osram weiter vorantreiben. Am Mittwoch hob das Oberlandesgericht München eine gegen die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erwirkte Sperre auf. Der Vorsitzende Richter Martin Kainz begründete die Entscheidung damit, dass der Abspaltungsbericht sehr umfänglich sei und auch Alternativen enthalte. Zudem hätten sich die klagenden Aktionäre auf der Hauptversammlung nicht mit Fragen zu Wort gemeldet und damit ihre „elementaren Rechte“ nicht in Anspruch genommen. Eine Gruppe von Siemens-Aktionären versucht, die Abspaltung von Osram aus formalen wie auch inhaltlichen Gründen gerichtlich zu verhindern. Dazu hatten sie vor dem Landgericht auch Klage gegen die geplante Abspaltung selbst erhoben. Dieses Verfahren ist von der nun getroffenen Entscheidung unabhängig. Ein erster Verhandlungstermin wurde für Ende Juni anberaumt. Im nun entschiedenen Verfahren ging es darum, ob Siemens die angestrebte Abspaltung in die Handelsregister in München und Berlin eintragen lassen und damit eine wichtige Voraussetzung für den Schritt erfüllen kann. Die acht Kläger hatten dagegen auf eine Reihe formaler Fehler hingewiesen. So sei Siemens-Finanzvorstand Joe Kaeser auf der Hauptversammlung bei seinen Erläuterungen zur geplanten Abspaltung „nicht zu verstehen“ gewesen. Sie bemängeln zudem, dass über die tatsächliche wirtschaftliche Situation von Osram, aber auch über Chancen und Risiken „nicht hinreichend aufgeklärt“ worden sei. (Quelle: Dow Jones Newswires) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlagwort: abspaltung
Siemens kann Osram-Abspaltung weiter vorantreiben
München (dapd). Der Münchner Technikkonzern Siemens kann die geplante Abspaltung seiner Licht-Tochter Osram weiter vorantreiben. Am Mittwoch hob das Oberlandesgericht München eine gegen die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erwirkte Sperre auf. Der Vorsitzende Richter Martin Kainz begründete die Entscheidung damit, dass der Abspaltungsbericht sehr umfänglich sei und auch Alternativen enthalte. Zudem hätten sich die klagenden Aktionäre auf der Hauptversammlung nicht mit Fragen zu Wort gemeldet und damit ihre „elementaren Rechte“ nicht in Anspruch genommen. Eine Gruppe von Siemens-Aktionären versucht, die Abspaltung von Osram aus formalen wie auch inhaltlichen Gründen gerichtlich zu verhindern. Dazu hatten sie vor dem Landgericht auch Klage gegen die geplante Abspaltung selbst erhoben. Dieses Verfahren ist von der nun getroffenen Entscheidung unabhängig. Ein erster Verhandlungstermin wurde für Ende Juni anberaumt. Im nun entschiedenen Verfahren ging es darum, ob Siemens die angestrebte Abspaltung in die Handelsregister in München und Frankfurt am Main eintragen lassen und damit eine wichtige Voraussetzung für den Schritt erfüllen kann. Die acht Kläger hatten dagegen auf eine Reihe formaler Fehler hingewiesen. So sei Siemens-Finanzvorstand Joe Kaeser auf der Hauptversammlung bei seinen Erläuterungen zur geplanten Abspaltung „nicht zu verstehen“ gewesen. Sie bemängeln zudem, dass über die tatsächliche wirtschaftliche Situation von Osram, aber auch über Chancen und Risiken „nicht hinreichend aufgeklärt“ worden sei. (Quelle: Dow Jones Newswires) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)