Immer wieder stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, Vermögen vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu sichern. Dazu sei gesagt, dass das Insolvenzrecht dem Insolvenzverwalter diverse Möglichkeiten bietet, in den Anfechtungszeiträumen 3 Monate, 2 Jahre und 10 Jahre gem. der §§ 130 – 133 InsO Rechtsgeschäfte anzufechten.