Berlin (dapd). An den ab 1. August mautpflichtigen Bundesstraßen werden in der Regel keine besonderen Hinweisschilder stehen. Das Bundesverkehrsministerium in Berlin erklärte auf dapd-Anfrage, es würden keine Schilder aufgestellt, die auf den Beginn mautpflichtiger Abschnitte hinweisen. Zur Begründung verwies ein Sprecher darauf, dass der Informationspflicht mit der Veröffentlichung der Abschnitte im Bundesanzeiger Genüge getan worden sei. Lkw-Fahrer und ihre Unternehmer müssen mit Bußgeld bis zu 400 Euro rechnen, falls sie einen der neuen Abschnitte befahren, ohne vorher die Maut dafür entrichtet zu haben, oder ohne dass sie ein automatisches Mauterfassungsgerät im Auto haben. Die Lkw-Maut gilt ab 1. August nicht nur auf den meisten Autobahnen, sondern auch auf 1.135 Kilometern vierspuriger Bundesstraßen. Das soll dem Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen in jährlich zweistelliger Millionenhöhe bringen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)