Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Herr Hubertus Heil
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
über die Medien war zu hören, dass die Bundesregierung in Erwägung ziehen will, im Falle der Notwendigkeit unterstützende Maßnahmen für deutsche Unternehmen durch Krediterleichterungen bzw. Stundungen von Steuerzahlungen oder Veränderung der Kurzarbeiterregelung zu ergreifen.
Unser Familienunternehmen gehört als Dienstleister zu den sogenannten KMUs und die Lohnzahlungen machen mehr als 80 % unseres Umsatzes aus.
Die bundesrechtlichen Regelungen über die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge sind im Jahr 2005 geändert worden. Die Fristen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs wurden auf den Monat vorgezogen, in dem auch die entsprechende Arbeitsleistung erbracht worden ist. Die Beiträge sind seitdem in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wurde.
Diese Maßnahme hat unserem Unternehmen einen Liquiditätsverlust in der Höhe eines mittleren sechsstelligen Eurobetrages beschert, der uns bis heute zu schaffen macht. Wir berechnen den Lohn stundenbasiert jeweils für den Vormonat und bis 2006 galt für uns die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des Folgemonats. Darüber hinaus sind uns Bürokratiekosten in erheblichem Maße entstanden, da die im Handwerk übliche Abrechnung auf Stundenbasis und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge in einem Arbeitsgang erledigt werden könnte.
Aufgrund der besonderen Situation, in die wir wohl unweigerlich hineinschliddern werden und der steuerliche Überschuss aus dem Jahr 2019 veranlasst mich, Sie zu bitten, vor diesem Hintergrund zu prüfen, ob eine Rückkehr zu den damaligen Fälligkeitsregelungen nicht der einfachste Weg sein kann, hier zu helfen.
Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit einem so hohen Anteil Personalkosten wie es in unserem Unternehmen der Fall ist. Schließlich hat die Bundesregierung vor einigen Jahren ja auch den Unternehmen mit einem hohen Energieanteil schnell und unbürokratisch geholfen.
Wir freuen uns über eine positive Antwort und entsprechender konsequenter Umsetzung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedhelm A. J. Hinsenhofen
Vorsitzender des Beirats
Ein Gedanke zu „LR Facility Services: Offener Brief an Bundesministerium“