Den meisten ist inzwischen bekannt, dass in vielen Situationen, wie dem Eröffnen eines neuen Kontos oder Abschließen eines Vertrags, die Unternehmen anhand der Schufa-Auskunft die Kreditwürdigkeit der potenziellen Kunden in Erfahrung bringen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, die eigenen Schufa-Einträge regelmäßig zu überprüfen, denn zum Teil sind sie falsch, veraltet oder unberechtigt. Dann sollte man sie löschen lassen. Wann ist dies der Fall und wie geht man am besten hierbei vor?
Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag – falsche Bewertung des Zahlungsverhaltens
Auskunfteien, wie die Schufa, sammeln von Verbrauchern verschiedene Daten und Informationen, um deren finanzielle Situation bzw. Kreditwürdigkeit zu bewerten. Unternehmen können sich eine Schufa-Auskunft einholen und das bisherige Zahlungsverhalten in Erfahrung bringen. Dies wird als Bonität bezeichnet und dient dem Ziel, sich gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls abzusichern. Zugleich sollen aber auch Verbraucher vor einer Überschuldung geschützt werden. Doch es kann bei den Einträgen in der Schufa-Akte zu Fehlern kommen. Daher ist es sinnvoll, einmal jährlich eine Schufa-Eigenauskunft einzuholen und falls notwendig, einen unberechtigten Schufa Eintrag löschen zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann beurteilen, ob darauf Anspruch besteht. Er unterstützt den Betroffenen, ihn gegenüber der Schufa durchzusetzen und kümmert sich auch um die Kommunikation. Für den Verbraucher können falsche Einträge erhebliche Nachteile mit sich bringen, zum Beispiel in folgenden Fällen:
– Eröffnung eines Girokontos
– Beantragung eines Kredits oder einer Kreditkarte
– Interesse an einem neuen Handyvertrag
– Bestellung im Versandhandel
– Wohnungssuche
In all diesen und weiteren Situationen wird im Vorfeld durch die Schufa das Zahlungsverhalten überprüft. Die Vertragspartner erhalten Auskünfte über die eigene Bonität. Dies sind nur Beispiele, die Schufa-Auskunft spielt bei vielen wichtigen finanziellen Entscheidungen eine Rolle. Banken und andere Kreditgeber vergeben entsprechend der Schufa-Auskunft auch individuelle Konditionen.
Was tun bei unberechtigten Einträgen?
Falsche Daten in der Schufa-Akte erwecken den Eindruck, dass es in finanzieller Hinsicht schlecht aussieht. Zu Fehlern kann es auf unterschiedliche Weise kommen, wenn beispielsweise Forderungen bezahlt, aber nicht rechtzeitig gelöscht wurden. Die meisten Einträge, wie ein abgezahlter Kredit, werden von der Schufa nach drei Jahren entfernt. Eine Löschung nach zwölf Monaten erfolgt beispielsweise bei getätigten Kreditanfragen. Auch bei der Höhe der Forderungen sind Fehler nicht auszuschließen. Es ist wichtig, falsche Einträge frühzeitig zu erkennen. Auswirkungen bemerkt man oftmals erst, wenn es wegen gesammelter Negativmerkmalen zu Schwierigkeiten mit Vertragspartnern kommt. Einmal jährlich hat jeder das Recht, kostenfrei eine Übersicht anzufordern.
Achtung:
Wenn Unternehmen der Schufa falsche Daten übermitteln und dem Verbraucher in der Folge finanzielle Nachteile entstehen, zum Beispiel die Ablehnung eines Kredits, hat er zum Teil Anspruch auf Schadensersatz. Auch dieses gilt es, zu prüfen.
Schufa-Score
Die SCHUFA-Score-Tabellen geben einen Überblick über die Bedeutung des SCHUFA-Scores. Diese Zahl ermöglicht eine Einschätzung hinsichtlich der Bonität, die natürlich von negativen Einträgen maßgeblich beeinflusst wird. Zum Teil weigert sich die Schufa, nicht gerechtfertigte Einträge zu löschen. Den Schufascore verbessern, auch dies ist möglich.
Fazit
Die Schufa sammelt viele Daten. Doch hierbei kann es zu Fehlern kommen. Die Folge ist, dass das Zahlungsverhalten falsch bewertet wird. Das kann in vielen Situationen Probleme bereiten, beispielsweise bei einem Darlehen, Handyvertrag oder bei der Wohnungssuche. Es ist wichtig, unberechtigte Einträge löschen zu lassen, bei Bedarf mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts. Es empfiehlt sich eine regelmäßige Anforderung der Auskunft über die gespeicherten Daten. Dieser Service der Schufa wird einmal jährlich kostenfrei angeboten.
Ein Gedanke zu „Anzeige: Ein sauberer Start ohne Schufa Eintrag“