Berlin (dapd). In der Diskussion um die rituelle Beschneidung von Jungen mehrten sich Zweifel an einer schnellen gesetzlichen Lösung. Politiker von FDP und SPD gingen am Samstag nicht davon aus, dass noch in diesem Jahr ein sogenanntes Beschneidungsgesetz beschlossen wird. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Vorhautbeschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Daraufhin entbrannte die Diskussion um die Zulässigkeit des Eingriffs. Die Beschneidung gilt Juden und Muslimen als Zeichen der Religionszugehörigkeit. Der israelische Staatspräsident Schimon Peres bat den deutschen Staat bereits, das Beschneidungsritual zu schützen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sieht jedoch keine schnelle Verabschiedung der Regelung. Es komme aber auch nicht darauf an, „ob das Gesetz in diesem Jahr oder im Januar, Februar 2013“ verabschiedet werde, sagte er dem „Focus“. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte vor wenigen Tagen bekräftigt, noch im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die SPD-Abgeordnete und Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht zeigte sich skeptisch. Die Bundesjustizministerin müsse mit dem Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen die „Quadratur des Kreises“ schaffen. Auf die Feststellung des Zentralratspräsidenten der Juden, Dieter Graumann, ohne Rechtssicherheit für Beschneidungen sei jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich, sagte Rupprecht, dies sei ein „Totschlagargument“. Man könne nicht sagen: „Wir hatten den Holocaust, also haben wir jahrhundertelang nichts zu kritisieren.“ Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, wandte sich gegen eine strafrechtliche Verfolgung der Beschneidung von Jungen. „Ich bin für ein Gesetz, das Strafverfolgung verhindert“, sagte Hilgers der „Frankfurter Rundschau“. „Sonst werden Hunderttausende in die Illegalität getrieben.“ Doch sei er auch gegen ein Gesetz, das die Beschneidung einfach rechtfertigt. Dazu seien zu viele Fragen noch offen. Am Donnerstag hatte der Deutsche Ethikrat empfohlen, die religiöse Beschneidung minderjähriger Jungen nur unter strengen Standards zu erlauben. Mindestanforderungen sollten die Einwilligung der Eltern und eine Schmerzbehandlung sein, außerdem müsse der Eingriff fachgerecht erfolgen. Die Vorsitzende des Ethikrates, Christiane Woopen, sagte im „Focus“, sie beneide diejenigen, die dieses Gesetz formulieren müssen, nicht. dapd (Politik/Politik)
Zweifel an schneller gesetzlicher Lösung für Beschneidungen
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Peer-Michael Preß
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