Karlsruhe (dapd). Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft. Das hat der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Ein Antrag der Bundesanwaltschaft, die U-Haft gegen das mutmaßliche Mitglied der Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zu verlängern, war damit erfolgreich. Die 37-jährige Zschäpe sitzt seit 8. November 2011 und damit seit zehn Monaten in Untersuchungshaft. Dem NSU werden nach derzeitigem Ermittlungsstand bundesweit neun Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft zwischen 2000 und 2006, der Mord an einer Polizeibeamtin in Heilbronn im April 2007 sowie zwei Sprengstoffanschläge zugerechnet. Dem BGH zufolge besteht weiterhin ein dringender Tatverdacht gegen Zschäpe bezüglich ihrer Mitwirkung am „NSU“. Zudem sei sie dringend verdächtig, die Zwickauer Wohnung der Terrorgruppe in Brand gesetzt zu haben. Die Zwickauer Terrorzelle bestand den Ermittlungen zufolge aus Zschäpe und den am 4. November 2011 tot aufgefundenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Anklageschrift offenbar vor „Fertigstellung“ Der Generalbundesanwalt treibe die Fertigstellung der Anklageschrift gegen Zschäpe mit hoher Priorität voran, betonte der BGH. Deshalb könne mit der Anklageerhebung „deutlich innerhalb der nächsten drei Monate“ gerechnet werden. Angesichts der Schwere der Tatvorwürfe und dem möglichen Strafmaß sei der weitere Vollzug der Untersuchungshaft auch verhältnismäßig, betonte der Staatsschutzsenat. Inzwischen haben sich die Hinweise verdichtet, dass Zschäpe mit einer Anklage nicht nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern auch wegen Beteiligung an den zehn Morden der Terrorgruppe rechnen muss. Der mutmaßlichen Rechtsterrroristin könnte demnach Mittäterschaft oder Beihilfe an den Mordtaten vorgeworfen werden. Die Ermittler gehen offenbar davon aus, dass Zschäpe von den Morden Kenntnis hatte und in die Taten eingeweiht war. Diese mögliche Beteiligung an den Morden spielte nun aber bei der Verlängerung der Untersuchungshaft keine Rolle. „Die Frage, ob die Beschuldigte sich an diesen konkreten Taten in strafbarer Weise beteiligt hat“, sei nicht Gegenstand des Haftbefehls und damit auch des Haftprüfungsverfahrens, betonte der 3. Strafsenat des BGH. Im Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wird Zschäpe zur Last gelegt, 1998 zusammen mit Böhnhardt und Mundlos den Nationalsozialistischen Untergrund gegründet und der rechtsterroristischen Gruppierung bis zum Tod ihrer beiden Komplizen im November 2011 angehört zu haben. Darüber hinaus soll Zschäpe die von der Gruppierung genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt haben, um Beweismittel zu vernichten. Der Staatsschutzsenat des BGH hatte bereits mit Beschlüssen vom 28. Februar und 18. Mai 2012 eine Haftbeschwerde Zschäpes verworfen und die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet. dapd (Politik/Politik)
Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft
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Peer-Michael Preß
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