Berlin (dapd). Bei der Mahnwache der Flüchtlinge vor dem Brandenburger Tor dürfen keine Zelte und Schlafsäcke verwendet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Allerdings gestattete das Gericht die Nutzung von Sitzkissen, kleineren Pappen oder ähnlichen Sitzunterlagen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Flüchtlinge hatten den Eilantrag gestellt. Der Gerichtsbeschluss bestätige die Auflagen der Polizei, Zelte und Schlafsäcke zu untersagen, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich. Die Konkretisierungen des Gerichts, dass Sitzunterlagen wie Pappen und Kissen gestattet seien, werde die Polizei berücksichtigen. Die Demonstration am Brandenburger Tor richtet sich gegen die Abschiebung von Flüchtlingen und die Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Deutschland. Die Flüchtlinge waren Anfang Oktober in einem Tross von insgesamt 70 Menschen aus Würzburg eingetroffen. Linke: Gerichtliche Ohrfeige für Henkel Wolfgang Neskovic, Justiziar der Linksfraktion, sieht in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts „eine gerichtliche Ohrfeige“ für Innensenator Frank Henkel (CDU). Das Gericht habe entschieden, „dass Gegenstände zum Witterungsschutz und Sitzutensilien von der Versammlungsfreiheit umfasst“ seien. Es sei erschreckend, dass erst ein Gericht der Polizei „diese verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeiten“ deutlich machen müsse. Das rechtswidrige Verhalten der Polizei bedürfe „politischer und juristischer Aufarbeitung“. Der Berliner Polizeipräsident hatte dem Veranstalter der Mahnwache die Nutzung von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten sowie Pavillons, Planen und Pappen untersagt. Demonstranten nicht der Witterung aussetzen Das Gericht erklärte, dass unter den Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit nur die Nutzung solcher Gegenstände falle, die „zur Verwirklichung des Versammlungszwecks wesensnotwendig“ seien. Zelte und Pavillons dienten jedoch lediglich der Bequemlichkeit der Teilnehmer. Zwar bestehe kein Anspruch auf möglichst optimale Rahmenbedingungen für eine Versammlung, hieß es weiter. Doch könne von Teilnehmern einer Dauermahnwache auch nicht verlangt werden, sich den Witterungsbedingungen vollkommen ungeschützt auszusetzen. Nach mehr als einer Woche hatten die Flüchtlinge vor dem Brandenburger Tor am Donnerstag ihren Hungerstreik abgebrochen. Der Entscheidung war ein Treffen mit der Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), und Berlins Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) in der Akademie der Künste vorausgegangen. Den Angaben zufolge wollen die 15 Flüchtlinge aber bis Montag (5. November) auf dem Pariser Platz ausharren. Bis zum 15. November soll ein Termin für ein Treffen mit Bundestagsabgeordneten in Begleitung von Böhmer und Kolat gefunden sein. dapd (Politik/Politik)
Zelte und Schlafsäcke bei Mahnwache vor Brandenburger Tor verboten
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Peer-Michael Preß
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