Bückeburg (dapd). Die niedersächsische Landesregierung hat bei der Aufklärungsarbeit zur Wulff-Affäre gegen die Landesverfassung verstoßen. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg entschied am Montag, dass die Landesregierung die in der Verfassung beschriebene Antwortpflicht gegenüber dem Landtag verletzt hat. Direkte Konsequenzen hat das Urteil nicht. Dennoch dürfte die Entscheidung im bevorstehenden Wahlkampf eine entscheidende Rolle spielen. Die Richter am Staatsgerichtshof mussten konkret über eine Klage der SPD-Fraktion entscheiden. Diese hatte beklagt, dass Informationen der Landesregierung bei der Aufklärung der Affäre um den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff nur schleppend herausgegeben wurden. Konkret ging es um die Frage nach einer Beteiligung des Landes an der Prominenten-Party Nord-Süd-Dialog im Dezember 2009 in Hannover. Sowohl die Landesregierung des früheren Ministerpräsidenten Wulff als auch die jetzige unter David McAllister (beide CDU) hatten das im Parlament verneint. Durch spätere Erkenntnisse wurde aber klar, dass die Veranstaltung aus der Staatskanzlei heraus mitorganisiert wurde und auch Landesbetriebe an der Ausrichtung beteiligt waren. Insbesondere der Ex-Sprecher von Wulff, Olaf Glaeseker, war intensiv an den Vorbereitungen der Veranstaltung beteiligt. Nach Artikel 24 der Landesverfassung müssen die Abgeordneten von der Landesregierung „nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig“ unterrichtet werden. Die Landesregierung hätte „mehr Nachforschungen anstellen“ oder ihre Antwort mit einem „ausdrücklichen Vorbehalt“ versehen müssen, begründete der Präsident des Staatsgerichtshofs, Jörn Ipsen, am Montag die Entscheidung des Gerichts. Eine später erfolgte Aufklärungsarbeit der Landesregierung könne nicht als ein solcher Vorbehalt gesehen werden, führte er weiter aus. Einen Tag nach der Beantwortung der Frage hatte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) im Parlament eingeräumt, dass die landeseigene Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Service-Kräfte für die Party bereitgestellt habe. Zudem wurde unter den Gästen ein vom Landwirtschaftsministerium finanziertes Kochbuch verteilt. Der Finanzminister hatte stets betont, dass ihm das zuvor nicht bekannt gewesen sei. Landesregierung ratlos – SPD jubelt Mit dem nun ergangenen Urteil könne er nichts anfangen, sagte Möllring nach der Verkündung. „Das Urteil ist nicht hilfreich.“ In Zukunft werde wohl jede Regierung ihre Antwort unter den Vorbehalt setzen und betonen, nur das sagen zu können, was man bislang wisse, mutmaßte der Finanzminister, der direkt nach dem Urteil Ministerpräsident McAllister telefonisch über die Entscheidung informierte. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Schostok sprach hingegen von einer „klatschenden Niederlage für die Landesregierung“ und einer „dramatischen Entscheidung“, die richtungsweisend für die parlamentarische Demokratie in Deutschland sei. „Das muss auch Konsequenzen für die Politik und den Umgang der Landesregierung mit dieser Affäre haben“, betonte er. Auch im bevorstehenden Wahlkampf wird das Urteil der SPD Rückenwind geben. Schostok blieb zwar noch zaghaft und betonte, dass es bei der Klage um die Rechte des Parlaments gegangen sei. Der Abgeordnete Heiner Bartling (SPD) ergänzte aber: „Eindeutig hat die Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen. Das hat mit Wahlkampf erstmal nichts zu tun. Aber, dass das ein Schlaglicht wirft auf das Verhalten dieser Regierung gegenüber dem Parlament, das wird auch in der politischen Auseinandersetzung eine Rolle spielen.“ dapd (Politik/Politik)
Wulff-Affäre: Pleite für die Landesregierung vor Staatsgerichtshof
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Peer-Michael Preß
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