Berlin (dapd). Außenminister Guido Westerwelle hat das Urteil des Verfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM gelobt. „Das ist eine kluge Entscheidung im pro-europäischen Geist unserer Verfassung“, erklärte der FDP-Politiker am Mittwoch in Berlin. Die Arbeit der Regierung für den Euro und Europa gehe weiter. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Begrenzung der Haftungspflicht auf höchstens 190 Milliarden Euro sei richtig und notwendig. „Die deutsche Leistungskraft darf nicht überfordert werden.“ Weiter erklärte er: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik der Bundesregierung bestätigt und für verfassungsgemäß erklärt. Das ist gut für Deutschland und gut für Europa.“ Erstes Licht am Ende des Tunnels sei sichtbar. „Wir dürfen jetzt nicht nachlassen in unserer Entschlossenheit, mit Haushaltsdisziplin, Wachstumsorientierung und europäischer Solidarität gemeinsam die Schuldenkrise zu überwinden.“ Nach dem Karlsruher Richterspruch darf Deutschland unter bestimmten Bedingungen dem dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM beitreten. Das Gericht hat entschieden, dass eine Ratifikation des ESM-Vertrages nur zulässig ist, wenn völkerrechtlich sichergestellt ist, dass Deutschlands Kapitalanteil am ESM tatsächlich auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt. dapd (Politik/Politik)
Westerwelle: Urteil gut für Deutschland und gut für Europa
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Peer-Michael Preß
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