Berlin (dapd). Die von den Sicherheitsbehörden veranlasste Vernichtung von Akten über den Rechtsextremismus sorgt weiter für heftigen politischen Streit. Die Opposition sieht sich von der Bundesregierung falsch oder unzureichend informiert und fordert von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) mehr Transparenz und eine lückenlose Aufklärung strittiger Fälle. Das Bundesinnenministerium stellte die Löschung von Akten am Freitag als Routinevorgang dar und wies darauf hin, dass aus Rücksicht auf die parlamentarischen Untersuchungen inzwischen überhaupt keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus mehr gelöscht werden. Anlass sind die Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Die Terrororganisation, die für zehn Morde verantwortlich gemacht wird, war im November 2011 aufgeflogen. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages versucht derzeit zu ermitteln, warum das Terrortrio über viele Jahre unbehelligt von den Sicherheitsbehörden Anschläge verüben konnte. Brisant ist daher die Frage, ob nach der Aufdeckung der Terrorgruppe Ende vergangenen Jahres noch Akten zum NSU-Komplex vernichtet wurden. Der Sonderermittler des Bundesinnenministeriums, Hans-Georg Engelke, hatte in einer Sitzung des NSU-Ausschusses am Donnerstag in Berlin betont, die Ende 2011 vernichteten Akten hätten keinen direkten Bezug zum NSU gehabt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete hingegen, unter den gelöschten Verfassungsschutzakten hätten sich Dokumente zu zwei Neonazis befunden, die der Zwickauer Terrorzelle nahe standen. Einer der beiden solle mit der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe liiert gewesen sein. Ein Sprecher des Innenministeriums räumte am Freitag ein, die Anfang Dezember 2011 gelöschten Akten hätten insoweit einen NSU-Bezug gehabt, als sie sich auf Personen bezogen, die mit den Beschuldigen zu tun hatten. Es habe aber keinen Bezug gegeben zu Straftaten der NSU. Der Sprecher sah keinen Anlass, die Glaubwürdigkeit der Behörden in Zweifel zu ziehen. Die Opposition reagierte gleichwohl empört. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte dem „Handelsblatt“: „Friedrich muss diesen Vorgang lückenlos im U-Ausschuss erklären.“ Er fügte hinzu: „Für die Aktenvernichtung trägt der Minister die politische Verantwortung.“ Auch die Linkspartei sieht sich getäuscht. Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte: „Der Verfassungsschutz betreibt Vertuschung, und der Innenminister versucht, die Vertuschung zu vertuschen.“ Sie monierte: „Gestern hat Hans-Peter Friedrich noch beschwichtigt, die vernichteten Akten hätten mit den Nazimördern nichts zu tun. Heute muss er bereits das Gegenteil zugeben.“ Wenn der Minister seiner Aufgabe zur Aufklärung der Mordserie und der Rolle der Behörden nicht gerecht werde, sei er „möglicherweise der nächste, der seinen Hut nehmen muss“. In den Sicherheitsbehörden werden nun nach Angaben des Innenministeriums überhaupt keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus mehr gelöscht. Der Ministeriumssprecher sagte, seit dem 14. November 2011 gebe es im Bundesinnenministerium einen „Vernichtungsstopp“. Mitte Dezember 2011 sei auch im Bundeskriminalamt (BKA) angeordnet worden, auf Löschungen zu verzichten. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gelte diese Anordnung erst seit Anfang Juli. Der Sprecher sagte, die Anordnung sei sehr weitreichend und betreffe alle Akten zum Rechtsextremismus. Der Sprecher räumte ein, dass es beim Verfassungsschutz im Dezember 2011 sowie im April und Mai 2012 noch Löschungen von Akten gegeben habe. Allerdings handele es sich nur um Anlagen, nicht um die Fallakten. Die Anlagen seien teilweise wiederhergestellt worden. Somit gebe es keinen Datenverlust. Nach Darstellung des Sprechers sind die Aktenlöschungen in den Sicherheitsbehörden Routine. Die im Dezember 2011 vom Verfassungsschutz gelöschten Akten basierten demzufolge auf einem Erlass von 2005. Die Akten aus sogenannten G-10-Maßnahmen (Kontrolle des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs) würden fünf Jahre aufbewahrt und müssten dann gelöscht werden. Es gebe derzeit einen „gewaltigen Rückstand an Löschungen“. Nun gelte jedoch nunmehr der Erlass, vorerst keine Akten mehr zu löschen. dapd (Politik/Politik)
Weiter Aufregung um Aktenvernichtung in Sicherheitsbehörden
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Peer-Michael Preß
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