Karlsruhe (dapd). Zum Auftakt der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über mehrere Eilanträge gegen die deutsche Beteiligung bei der Euro-Rettung hat Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die Entscheidung als „in mehrfacher Hinsicht nicht einfach“ bezeichnet. Der Zweite Senat werde „trotzdem der Versuchung widerstehen, sein ‚Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen‘, sondern mit beiden Füßen auf dem Grundgesetz stehend“ über die Anträge entscheiden, sagte Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. In der Politik erforderten ungewöhnliche Situationen und Krisen oft ungewöhnliche Maßnahmen, fügte Voßkuhle hinzu. Es sei jedoch Aufgabe des Verfassungsgerichts, „den Regeln, die wir uns gegeben haben, auch in den Situationen zur Geltung zu verhelfen, in denen es politisch nicht opportun erscheint und uns besonders viel Mühe und Kraft kostet“. Über diese Spannungslage dürfe man aber nicht unglücklich sein. „Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert“, sagte Voßkuhle. „Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöst, verliert die andere Seite.“ Die Karlsruher Richter verhandeln seit Dienstagmorgen über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt. Zur Entscheidung stehen eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von 12.000 Bürgern sowie Anträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark eingebüßt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte am Dienstag vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland „erhebliche Verunsicherung in den Märkten bedeuten“. Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies „zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone“ führen. Fiskalpakt und ESM seien „wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion“, sagte der Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe. dapd (Politik/Politik)
Voßkuhle bezeichnet Entscheidung als in mehrfacher Hinsicht nicht einfach
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Peer-Michael Preß
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