Magdeburg (dapd-lsa). Nach der Staatsanwaltschaft will nun auch die Verteidigung das Urteil im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh anfechten. Die Entscheidung des Gerichts sei ein Fehlurteil, teilten Verteidigung und die Gewerkschaft der Polizei, die die Revision unterstützt, in einer gemeinsamen Erklärung mit. Der Tod von Oury Jalloh sei ein Unglücksfall gewesen, nachdem er den Brand in der Zelle selbst gelegt hatte. Es könne nicht hingenommen werden, dass ein Polizeibeamter auch im Zusammenhang mit dem Gewahrsam einer schutzbedürftigen Person persönlich für die unzulängliche personelle und technische Ausstattung in den Polizeidienststellen einstehen soll, hieß es. Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle an einem Hitzeschock gestorben. Das Landgericht Magdeburg hatte den Polizisten, der damals für den Dienst verantwortlich war, am vergangenen Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. dapd (Politik/Politik)