Berlin (dapd). Die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern müssen sich ihre Informationen zukünftig gegenseitig zur Verfügung stellen. Die Innenministerkonferenz einigte sich am Dienstag in Berlin auf eine Informationspflicht für alle Verfassungsschutzbehörden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll dabei die Zentralstelle bilden. Zudem soll ein Register für alle in Deutschland eingesetzten V-Leute geschaffen werden. Weiter ist vorgesehen, die gemeinsamen Abwehrzentren von Verfassungsschutz und Polizei auszubauen. Die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, bei der der Bund für den gewaltbereiten Extremismus zuständig sein sollte, ist zunächst vom Tisch. Hintergrund sind die Pannen des Verfassungsschutzes bei den Ermittlungen zur rechtsextremistischen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Die Terroristen zogen mehr als 13 Jahre unbehelligt von den Sicherheitsbehörden durch die Bundesrepublik und ermordeten nach bisherigen Erkenntnissen zehn Menschen. dapd (Politik/Politik)