Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Juli darüber verhandeln, ob die deutschen Gesetze zum dauerhaften europäischen Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt vorläufig gestoppt werden. Diesen Termin teilte der Zweite Senat am Montag in Karlsruhe mit. Verhandelt wird über fünf Klagen und Verfassungsbeschwerden. Die Linksfraktion und deren Abgeordnete haben die neuen europäischen Verträge als verfassungswidrig angegriffen. Zudem klagt der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler in Karlsruhe. Außerdem steht die Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ unter Führung der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) auf der Tagesordnung, sowie die Beschwerde einer Professorengruppe. Alle beantragen, dass die Gesetze nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden dürfen, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz entschieden hat. Nach der Verhandlung wird der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle über den vorläufigen Stopp von Rettungsschirm und Fiskalpakt entscheiden. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist stets die Mehrheit der acht Richterstimmen notwendig. Ein Stimmenpatt von Vier zu Vier genügt nicht. dapd (Politik/Politik)
Verfassungsrichter verhandeln kommende Woche über Fiskalpakt und ESM
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Peer-Michael Preß
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