Berlin (dapd-rps). Der Verfassungsrichter Peter Müller hat auf die Hürden eines NPD-Verbotsverfahrens hingewiesen. „Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts ist die entscheidende Frage, ob festgestellt werden kann, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht“, sagte Müller der Zeitung „Welt am Sonntag“. Auf die Frage, ob das Beweismaterial frei von V-Mann-Quellen sein müsse, antwortete der ehemalige saarländische CDU-Ministerpräsident: „Es muss die Partei sein, die aggressiv-kämpferisch auftritt. Darüber werden wir zu befinden haben.“ Müller verwies darauf, dass es für das Verfahren egal sei, ob der Bundesrat allein den Verbotsantrag stellt oder Bundesregierung und Bundestag mitziehen. „Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz reicht es aus, wenn ein antragsbefugtes Organ den Antrag stellt“, sagte er. „Wir fragen, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür genügt der Antrag eines Organs.“ dapd (Politik/Politik)
Verfassungsrichter Müller nennt Hürden eines NPD-Verbotsverfahrens
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Peer-Michael Preß
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