Stuttgart (dapd). 35 Jahre nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist ein weiteres früheres RAF-Mitglied wegen des Attentats verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte am Freitag gegen die Ex-Terroristin Verena Becker eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum Dreifachmord an Buback und seinen zwei Begleitern im April 1977. Ob die 59-jährige Angeklagte noch einmal ins Gefängnis muss, ist nach Angaben ihrer Verteidiger jedoch unwahrscheinlich. Becker, die früher bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, werden zweieinhalb Jahre als „Härteausgleich“ angerechnet. Deshalb wäre es denkbar, dass der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Gericht sah es nach 21 Monaten Prozessdauer als erwiesen an, dass Becker sich 1976 vehement für die Ausführung des Attentats eingesetzt habe. Becker habe die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland. Becker habe eine „führende Funktion in der RAF“ eingenommen, sagte der Richter. Es habe jedoch nicht nachgewiesen werden können, dass Becker an der Tatausführung oder an konkreten Vorbereitungen beteiligt gewesen sei. Welche RAF-Mitglieder das Attentat verübt hatten, habe auch in diesem umfangreichen Prozess nicht aufgeklärt werden können. Wieland kritisierte in diesem Zusammenhang frühere RAF-Terroristen, die im Prozess als Zeugen die Aussage verweigert hatten. Mit seinem Strafmaß folgte das OLG weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft war die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer abgerückt. Anders als der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, hielt die Bundesanwaltschaft Becker jedoch nicht für die Todesschützin. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten. Ihre Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Ob man nun in Revision gehe, sei noch offen, sagte Verteidiger Hans Wolfgang Euler. Richter Wieland sagte, die in Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen um Andreas Baader hätten damals auf das Attentat gedrungen. Becker „machte sich den Willen der Stammheimer Häftlinge zu eigen und setzte sich vehement dafür ein, dass das Attentat so schnell wie möglich durchgeführt werden müsse“, erklärte Wieland. Sie habe damit die Tatausführung beschleunigt. Nach der Tat habe sie auch dabei geholfen, die Bekennerbriefe zu verschicken. Ihre DNA wurde an mehreren Briefmarken und Umschlägen sichergestellt. Den Vorwürfen des Nebenklägers Michael Buback trat Wieland ausdrücklich entgegen: „Die Nebenklage hat häufiger Reales mit Wunschvorstellungen vertauscht.“ Bubacks Vorwürfen, es habe bei den Ermittlungen schwerste Pannen gegeben und Ermittlungen seien bewusst manipuliert worden, sei zu widersprechen. Wer ohne Berücksichtigung der damaligen Umstände solche Vorwürfe in den Raum stelle, verkenne die damals geltenden Arbeitsweisen und nehme eine „Wertung unter einem sogenannten Tunnelblick vor“. Auch habe der Prozess keine Beweise dafür erbracht, dass Becker vom Verfassungsschutz vor einer Strafverfolgung geschützt worden sei. Diese These einer „schützenden Hand“ hatte Buback in dem Prozess vertreten. Buback hatte in seinem Plädoyer keine Strafe für die 59-Jährige gefordert. Er begründete dies unter anderem damit, dass ihr wahrer Tatbeitrag wegen „unfassbarer Ermittlungspannen“ nicht habe aufgeklärt werden können. Nach der Urteilsverkündung sagte Buback, das Gericht sei nach 21 Monaten nicht in der Lage, seiner Aufklärungspflicht nachzukommen. In Revision wolle er jedoch nicht gehen. Der frühere Bundesinnenminister und Ex-RAF-Anwalt Otto Schily würdigte das Bemühen von Michael Buback, den Mord an seinem Vater aufzuklären. „Dass Herr Buback sich müht, die Wahrheit über den Tod seines Vaters zu ergründen, dafür habe ich großes Verständnis und Respekt“, sagte Schily der dapd. Aber auch das Schweigen der ehemaligen RAF-Terroristen als Zeugen fand Schily nachvollziehbar. „Für die Aufarbeitung wäre es sicherlich hilfreich, wenn wir neue Erkenntnisse durch Zeugenaussagen gewännen“, sagte der SPD-Politiker und ehemalige RAF-Anwalt. „Doch wir sollten nicht das Recht aufheben, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss.“ Mit dem Urteil ging nach eineinhalb Jahren der vermutlich letzte große RAF-Prozess zu Ende. Seit September 2010 war an 97 Sitzungstagen verhandelt worden. Es wurden 165 Zeugen vom Gericht vernommen und 8 Sachverständige gehört. Bisher waren wegen des Attentats auf Buback die früheren RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt als Mittäter verurteilt worden. Gegen Günter Sonnenberg, der ursprünglich ebenfalls als verdächtig galt, war das Verfahren eingestellt worden. dapd (Politik/Politik)
Verena Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt
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Peer-Michael Preß
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