Düsseldorf. Dinge unkomplizierter, überschaubarer und verständlicher gestalten – nachdem im Dezember 2017 genehmigen Entfesselungspaket II, arbeitet die Regierung nun an einem dritten Paket. Damit will sie weitere Zusagen aus dem Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen umsetzen. Der VDMA NRW fordert weitere Anpassungen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit, ein nachhaltiges Wachstum und eine langfristige Beschäftigungssicherung dem dynamischen Umfeld anzupassen.
Darüber hinaus erfordert die Digitalisierung moderne Rahmenbedingungen für ein Arbeiten 4.0. Dabei müssen mehr betriebliche und individuelle Gestaltungsspielräume eröffnet werden, um den Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten unkompliziert gerecht werden zu können.
„Flexible Beschäftigung ermöglicht es dem Maschinenbau schnell und unbürokratisch Beschäftigung aufzubauen“, sagt Siegfried Koepp, Vorsitzender des VDMA Landesverbands Nordrhein-Westfalen. „Der Maschinenbau nutzt die sachgrundlose Befristung, um – ähnlich wie bei der Zeitarbeit – seinen Personalbestand zyklischen Konjunkturschwankungen schnell und flexibel anzupassen.“
Darüber hinaus wird die sachgrundlose Befristung häufig als verlängerte Probezeit genutzt. 40 Prozent der befristet Beschäftigten werden unmittelbar in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Befristungen mit Sachgrund sind dagegen häufig nicht rechtssicher und viel zu kompliziert, da verschiedene Gerichtsurteile sie durch überzogene Anforderungen für die betriebliche Praxis weitgehend untauglich gemacht haben. Der VDMA NRW fordert, dass die sachgrundlose Befristung nicht der GroKo geopfert wird.