Drei Millionen Rentnerinnen und -rentner sollen ab 1. Juli 2024 einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente beziehungsweise auf folgende Alters- und Hinterbliebenenrenten erhalten. Das hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mitgeteilt.
Dazu nimmt VdK-Präsidentin Verena Bentele wie folgt Stellung:
„Wir begrüßen sehr, dass sich nach so vielen Jahren doch noch etwas bei den Erwerbsminderungsrenten im Bestand bewegt. Seit 2014 mahnt der Sozialverband VdK hier Verbesserungen an. Das pauschale Verfahren ist gut. Gerecht und schnell umsetzbar. Auch die zwei Stufen sind sachlich richtig. Einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf die Rente sollen alle erhalten, die zwischen 2001 und 1. Juli 2014 Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Eine entsprechende Person mit einer Erwerbsminderungsrente von 800 Euro erhält somit künftig eine Rente von 860 Euro. Wer zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner geworden ist, bekommt 4,5 Prozent mehr. Somit würde sich die Rente von einer Person von 800 Euro auf 836 Euro erhöhen. Auch Altersrentner, die zuvor Erwerbsminderungsrente bezogen haben, sollen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Hinterbliebenenrenten.
Über die Höhe des Zuschlags müssen wir im parlamentarischen Verfahren allerdings nochmal reden. Der VdK fordert einen Aufschlag von 15 beziehungsweise 9 Prozent, damit die Erwerbsminderungsrentner bei der Zurechnungszeit 1:1 gleichgestellt werden.
Zudem ist geplant, dass die Verbesserungen erst ab dem 1. Juli 2024 greifen. Das ist aus Sicht des VdK viel zu spät. Der VdK kämpft dafür, den Aufschlag auf die Erwerbsminderungsrenten schnellstmöglich einzuführen.“