Koblenz (dapd). Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz bekommt wegen einer psychischen Erkrankung kein Unfallruhegehalt, weil er einen Dienstunfall nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet hat. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Beamte wurde 1983 bei einem Einsatz mit der Faust ins Gesicht geschlagen und verletzt. Den Angaben zufolge waren nach der Behandlung zunächst keine Schäden zurückgeblieben. Nun wollte der Beamte aber eine Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall im Jahr 2009 anerkannt bekommen. Das lehnte das Land ab und bekam vom Gericht recht. Der Mann hätte die Erkrankung innerhalb von zwei Jahren nach dem Vorfall bei seinem Vorgesetzten melden müssen. (Aktenzeichen: 6K146/12.KO, Urteil vom 5. Juli 2012) dapd (Politik/Politik)
Urteil: Auch psychische Erkrankung als Dienstunfall melden
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Peer-Michael Preß
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