Düsseldorf (dapd). Unterhaltspflichtige Eltern, die für Trennungskinder zahlen müssen, können künftig mehr Geld für den eigenen Bedarf behalten. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch mit Verweis auf die „Düsseldorfer Tabelle“ mitteilte, steigt der sogenannte Selbstbehalt für erwerbsfähige Unterhaltspflichtige vom 1. Januar 2013 an um 50 auf 1.000 Euro. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro (bislang 770 Euro). Die Anpassung erfasst die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze. Die Unterhaltszahlungen für Trennungskinder steigen im kommenden Jahr nicht an. So müssen Erwerbstätige mit einem Einkommen von 2.701 bis 3.100 Euro – nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils – für das erste und zweite Kind je nach Alter zwischen 289 und 402 Euro pro Monat zahlen. Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist mit den Familiensenaten aller deutschen Oberlandesgerichte abgestimmt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Seit Anfang 2008 gilt sie bundesweit. dapd (Politik/Politik)
Unterhaltspflichtige Eltern können mehr Geld für sich behalten
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Peer-Michael Preß
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