(dapd). Die Unionsfraktion hat eingeräumt, dass die mit der geplanten Wahlrechtsreform einhergehende Vergrößerung des Parlaments kein Ruhmesblatt für den Bundestag ist. „Das ist kein gutes Signal“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“.
Allerdings hätten auch nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignoriert werden können. Die Fraktionen wollen sich im Laufe des Tages auf eine Wahlrechtsreform einigen, nach der im Herbst 2013 der nächste Bundestag gewählt wird. Hintergrund der Verhandlungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende Juli, wonach das geltende Wahlrecht unter anderem wegen der sogenannten Überhangmandate nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Grosse-Brömer sagte weiter, Er sei „noch sehr zuversichtlich, dass wir gar nicht so eine überbordende Vergrößerung des Bundestages bekommen wie das immer bei irgendwelchen Modellrechnungen angenommen wird“. Rein rechnerisch könnten dem nächsten Bundestag statt heute 620 nach dem neuen Wahlrecht bis zu 700 Abgeordnete angehören. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes würde dies zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 40 Millionen Euro führen.