Berlin (dapd). Union, FDP und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Antrag zur Zulässigkeit von rituellen Beschneidung verständigt. Demnach wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“. Zu berücksichtigen seien dabei die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung. Das geht aus dem Entwurf für den Antrag hervor, welcher der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Ob die Grünen die Resolution mittragen, soll in der Fraktionssitzung am Donnerstag entschieden werden. Die Linkspartei war an den fraktionsübergreifenden Gesprächen der vier anderen Fraktionen nicht beteiligt. Unklar war noch, ob sich der Bundestag am Donnerstag in seiner Sondersitzung zu den Hilfen für die spanischen Banken mit dem Thema befasst. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil löste weltweit bei Juden und Muslimen Proteststürme aus. Die Bundesregierung will nun Rechtsklarheit schaffen. Jüdisches und muslimisches religiöses Leben in Deutschland müsse weiterhin möglich sein, heißt es in dem Antrag weiter. Die Beschneidung von Jungen habe für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Auf der anderen Seite stelle die Beschneidung einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Identität des Kindes dar, geben die Abgeordneten zu bedenken. Eine klare Absage erteilten die Abgeordneten der weiblichen Genitalverstümmelung. Diese sei mit der „weltweit sozial akzeptierten“ Beschneidung von Jungen nicht vergleichbar und daher zu verurteilen. dapd (Politik/Politik)
Union, FDP und SPD über Antrag zu Beschneidung einig
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Peer-Michael Preß
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