Stuttgart (dapd). Die Freigabe von Akten im Ermittlungsverfahren gegen den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) an den EnBW-Untersuchungsausschuss zieht sich weiter hin. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte am Freitag mit, die Anwälte von Mappus wehrten sich weiter dagegen, dass die bei der Durchsuchung von Mappus‘ Wohnung und im Staatsministerium sichergestellten Unterlagen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt würden. Über den Widerspruch müsse nun das Amtsgericht Stuttgart entscheiden. Dies bedeute eine „erhebliche Zeitverzögerung“, da nun die Staatsanwaltschaft die gesamten bei den Durchsuchungen sichergestellten Unterlagen sichten und für das Amtsgericht katalogisieren müsse, hieß es weiter. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erläuterte, nach Hausdurchsuchungen und nach einer Beschlagnahme von Unterlagen durch die Behörde habe jeder Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Normalerweise erfolge das am Tag nach der Durchsuchung. Die Anwälte von Mappus hätten wohl erst jetzt Widerspruch eingelegt, da sie ja zunächst davon ausgegangen seien, dass die Unterlagen ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft bleiben würden. Am Donnerstag hatte das Oberlandesgericht Stuttgart einen Eilantrag der Anwälte von Mappus zurückgewiesen und entschieden, dass die gesamten Akten des Ermittlungsverfahrens zu übergeben seien. dapd (Politik/Politik)