Arnsberg (dapd). Auch im zweiten Anlauf ist ein eifriger Student vor Gericht mit seinem Versuch gescheitert, Studiengebühren in Höhe von knapp 2.600 Euro erstattet zu bekommen. Das Landgericht Arnsberg wies die Berufung des Mannes in dem Revisionsverfahren vom Dienstag zurück. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Der ehemalige Student, der mittlerweile in einer Bank arbeitet, hatte an der privaten Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Dortmund den Bachelor- und Masterabschluss in vier anstatt den üblichen elf Semester absolviert. Nach seiner Exmatrikulation weigerte er sich, die monatliche Ratenzahlung fortzusetzen. Nach Ansicht des Gerichts war mit der Hochschule jedoch ein Gesamtpreis von knapp 22.000 Euro für das Studium vereinbart worden, der in monatlichen Raten gezahlt werden müsse. Aufgrund der Gerichtsentscheidung kann die Hochschule nun zudem noch weitere ausstehenden Raten bei dem Absolventen einklagen. dapd (Politik/Politik)