Karlsruhe (dapd). Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, hat sich skeptisch zu einer möglichen Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nebenraum des Oberlandesgerichts München geäußert. „Ich würde nicht behaupten, dass das in jeder Weise unbedenklich wäre“, sagte Tolksdorf am Mittwochabend beim Jahrespresseempfang des BGH in Karlsruhe zur rechtlichen Zulässigkeit der Übertragung. Dies sei rechtlich eine sehr schwierige Frage. Er habe auch Zweifel, „ob es wirklich eine gute Lösung wäre“, eine Übertragung zuzulassen. Denn es sei Aufgabe eines Strafprozesses, die Wahrheit zu ermitteln. Dafür sei eine Videoübertragung „nicht das beste Mittel“, sagte Tolksdorf. Denn es sei ein Unterschied, ob man als Zeuge oder Angeklagter in üblicher Weise in einem Gerichtssaal vernommen werde oder „in Kameras und Mikrofone spricht“, die das Geschehen dann in einen Nebenraum übertragen. Davon könnten sich gerade einfach strukturierte Angeklagte in einem Strafprozess beeinflussen lassen. Den Vorschlag des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD), den NSU-Prozess angesichts der bisher begrenzten Presseplätze in eine Messehalle zu verlegen, lehnte Tolksdorf ab. Der Prozess gegen die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) würde damit zum „Schauprozess“ werden, warnte der BGH-Präsident. dapd (Politik/Politik)