Leipzig (dapd). Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich seit Mittwoch mit dem Streit zwischen dem Land Hessen und der Bahá’i-Gemeinde um deren Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte dem Antrag der Religionsgemeinschaft stattgegeben, wogegen das zuständige Kultusministerium in Revision ging. Nach Ansicht des Ministeriums reicht die Zahl von rund 5.000 Mitgliedern nicht aus, um den Bahá’i den Körperschaftsstatus zu verleihen. Die Bahái-Gemeinde hatte dies in Hessen beantragt, weil hier ihr Nationaler Geistiger Rat ansässig ist. dapd (Politik/Politik)