Berlin (dapd). Durch ein neues Gutachten sieht sich der Deutsche Beamtenbund (dbb) in seiner Ablehnung des Streikrechts für Beamte gestärkt. Der Autor der Studie, der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio, hält darin auch ein Streikrecht für bestimmte Beamtengruppen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Es bleibt beim Streikverbot für Beamte“, sagte Di Fabio am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung seiner Expertise. Der Vorsitzende des dbb, Peter Heesen, betonte, das Papier schaffe „Klarheit“. Hintergrund des Gutachtens sind wiederholte Klagen von verbeamteten Lehrern, die sich ein Streikrecht erstreiten wollen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hatte im Falle der Türkei ein generelles Streikverbot zumindest für Beamte in nicht-hoheitlichen Feldern – etwa für Lehrer – abgelehnt. In Deutschland ist der Streit noch nicht letztinstanzlich entschieden. Laut dbb liegt dem Bundesverfassungsgericht die Frage bereits vor. Der frühere Verfassungsrichter Di Fabio sprach sich nun klar für ein Streikverbot für alle deutschen Beamten aus: Gestatte man Staatsdienern in nicht-hoheitlichen Bereichen Streiks, wäre man in der Folge gezwungen, verschiedene Arten von Beamten zu unterscheiden, was mit dem deutschen Recht nicht vereinbar sei. Aus juristischen Gründen müsste der Staat im nicht-hoheitlichen Bereich somit auf den Einsatz von Beamten verzichten, sagte Di Fabio – und bewertete eine solche Konstellation als Widerspruch zum Grundgesetz. „Mit Beamtentum gut gefahren“ Die deutsche Verfassung gehe davon aus, dass „Beamte nicht nur im Kernbereich eingesetzt werden, sondern weit darüber hinaus gehend“, sagte Di Fabio. Die Deutschen seien in ihrer Geschichte „sehr gut damit gefahren, ein aufgeklärtes Beamtentum in bestimmte, nicht-hoheitliche Positionen zu setzen“. So sichere das Beamtentum beispielsweise Professoren Unabhängigkeit. Dem Grundgesetz zufolge seien auf diesem Wege sozial- und rechtsstaatliche Grundsätze besser zu verwirklichen, sagte der frühere Verfassungsrichter. Heesen kündigte an, die Regierungen von Bund und Ländern, aber auch Parlamente und die zuständigen Gerichte „mit dem Gutachten zu versorgen“. Jeder Beamte wisse mit der Studie, „was er tunlichst nicht tun sollte, um nicht zu Problemen zu kommen“, fügte er hinzu. Der dbb gehört zu den entschiedenen Befürwortern des Streikverbots für Beamte. Das Streikverbot beeinträchtige „die gewerkschaftlichen Interessen überhaupt nicht“, sagte Heesen. Die Gesetzgeber folgten in der Regel auch bei der Gehaltsentwicklung der Beamten dem, was im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes ausgehandelt wurde, betonte er. Der DGB, aber etwa auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzen sich hingegen für ein Streikrecht ein. dapd (Politik/Politik)
Streikrecht für Beamte führt zu Konflikt mit Grundgesetz
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Peer-Michael Preß
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