Straßburg (dapd). Das vor sechs Monaten ergangene Sterbehilfe-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist jetzt rechtskräftig. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Straßburg mit. Damit können die restriktiven deutschen Sterbehilfe-Regelungen in Kraft bleiben. Eine Kammer des EGMR hatte am 19. Juli nicht inhaltlich über die Weigerung deutscher Behörden entschieden, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu genehmigen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde ihres Ehemanns war als unzulässig verworfen worden. Sein Antrag, den Fall an die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des Gerichtshofs zu verweisen, wurde jetzt von einem Richterausschuss zurückgewiesen. Der Kläger hatte jedoch einen verfahrensrechtlichen Erfolg errungen. Die deutschen Behörden hätten seine Beschwerde „in der Sache prüfen müssen“, entschieden die Straßburger Richter. Deutschland muss ihm deshalb 2.500 Euro für den „erlittenen immateriellen Schaden“ und 26.736 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. dapd (Politik/Politik)