Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Feldpost-Manipulation ein

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Feldpost-Manipulation ein Darmstadt/Berlin (dapd). Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Ermittlungen wegen möglicher Feldpost-Manipulation eingestellt. Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen 39 Postsendungen von 34 Soldaten, bei denen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren. Briefe und Päckchen nach Afghanistan waren beschädigt, Speichermedien wie SD-Karten oder USB-Sticks verschwunden. Am Donnerstag teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass das „gegen Unbekannt“ gerichtete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls und der Verletzung des Briefgeheimnisses eingestellt wurde, „da die Ermittlungen keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte ergeben haben“. Möglicherweise sei eine „Sortiermaschine im Briefzentrum in Darmstadt für die Beschädigungen der Sendungen“ ursächlich, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Und weiter: „Eine von unbekannten Personen erfolgte Öffnung der Postsendungen ist zwar nach wie vor nicht auszuschließen, konnte aber in keiner Weise nachgewiesen werden.“ Das Verfahren sei trotzdem einzustellen, weil die Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Hochgekocht war die Feldpost-Affäre nach Medienberichten im Januar 2011. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), hatte zuvor das Verteidigungsministerium darüber unterrichtet, dass sich Soldaten in Afghanistan bei ihm über die beschädigten Postsendungen beschwert hatten. Daraufhin wurden die Fachpolitiker des Bundestages über den Sachverhalt informiert und erste Prüfungen durch die Truppe vorgenommen. Schnell berichtete das Verteidigungsministerium, damals noch unter Leitung von Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), dass weder beim Transport in Afghanistan noch bei der Feldpost-Bearbeitung in Deutschland irgendwelche Unregelmäßigkeiten aufgetreten seien. Die Staatsanwaltschaft kommt nun in ihrer detaillierten Einstellungsverfügung zu einem anderen Schluss. In ihrem Auftrag hatte eine besondere „Ermittlungsgruppe (EG) Feldpost“ den Weg der Briefe und Päckchen geprüft und zahlreiche Zeugen befragt. Das Ergebnis: An mehreren Stellen des Weges, den Briefe und Päckchen von und aus Afghanistan nehmen, habe es die Möglichkeit eines Zugriffs auf die Postsendungen gegeben. Zudem hätte dieser entgegen der Darstellung der Bundeswehr auch unentdeckt bleiben können. Deshalb kritisierte der Wehrbeauftragte Königshaus am Donnerstag die Berichte des Verteidigungsministeriums als „unzutreffend“. Er lobte die umfassenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die auch ergeben hätten, dass „allein auf dem Postweg der für Afghanistan bestimmten Feldpost aus Deutschland mindestens drei potenzielle Tatorte für unberechtigte Zugriffe auf die Postsendungen identifiziert“ worden seien. Zudem hätte es auch im Einsatzland Belege dafür gegeben, dass ein Zugriff auf die Soldatenpost möglich war. Bei dem Verweis auf die Sortiermaschine als Ursache der Beschädigungen und Verluste von Speichermedien handele es sich zudem nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nur um eine „begründete Vermutung“. In ihrer Einstellungsverfügung stellt die Staatsanwaltschaft Darmstadt deshalb fest: „Folglich kann in keinem der von Soldaten aus Afghanistan gemeldeten Fälle des Verlusts von Speichermedien definitiv nachgewiesen werden, dass der Verlust auf die Sortiermaschine der Deutschen Post AG beim Postzentrum 64 in Darmstadt und nicht auf eine Straftat zurückzuführen ist.“ Königshaus hat deswegen das Verteidigungsministerium gebeten, die von der Staatsanwaltschaft aufgezeigten Defizite bei der Beförderung der Feldpost abzustellen und für eine umfassende Überwachung des Feldpost-Transports zu sorgen. „Schließlich handelt es sich beim Post- und Briefgeheimnis um ein Grundrecht, welches jedem Staatsbürger – auch solchen in Uniform – durch unsere Verfassung garantiert wird“, betonte der Wehrbeauftragte. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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