Oldenburg (dapd). Im Untreue-Prozess gegen den früheren Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke vor dem Oldenburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten gefordert. Sie soll nach ihrem Willen zur Bewährung ausgesetzt werden. Funke soll zudem eine Geldbuße von 10.000 Euro zahlen. Die Verteidiger des ehemaligen SPD-Politikers plädierten auf Freispruch. Der 66-Jährige soll sich seine Feier zur Silberhochzeit im Jahr 2007 vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben lassen, dessen Vorsteher er seinerzeit war. Auch wird ihm vorgeworfen, das Gehalt des mitangeklagten früheren OOWV-Geschäftsführers Hans-Peter Blohm eigenmächtig erhöht zu haben. Das Urteil in dem seit Juli laufenden Verfahren wird am Freitag (26. Oktober) erwartet. dapd (Politik/Politik)