Seit 1. April höhere Bußgelder für Parksünder und Rüpel-Radler

Seit 1. April höhere Bußgelder für Parksünder und Rüpel-Radler Berlin (dapd). Parksündern und Rüpel-Radlern geht es ab sofort kräftiger an den Geldbeutel. Parkknöllchen kosten seit dem 1. April mindestens zehn Euro. Und die Verwarngelder für die Rowdys unter den Radfahrer steigen je nach Delikt um fünf bis zehn Euro. Die Bußgelder waren seit 1990 nicht mehr angepasst worden. Jetzt wird es beispielsweise für Radler teurer, die einen Radweg oder eine Einbahnstraße in nicht zugelassener Richtung befahren. Wenn sie erwischt werden, sind 20 bis 35 Euro fällig. Wer in einer Fußgängerzone oder auf dem Gehweg nicht vom Rad absteigt, muss 15 bis 30 Euro zahlen. Dieselbe Strafe droht Radlern, die trotz Schutzstreifens auf der Fahrbahn nicht auf der rechten Seite fahren. Bei Parkknöllchen lohnt es sich nicht mehr nachzurechnen, ob ein Strafzettel günstiger wäre als ein Parkschein. Denn schon in der ersten Stunde werden zehn Euro fällig. Wer länger als drei Stunden an einem Parkautomaten steht, ohne zu zahlen, bekommt einen 30-Euro-Strafzettel. Auch ist zum 1. April eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, die weniger Verkehrsschilder bringen soll. Konkret gilt auf Fahrradschutzstreifen generell ein Parkverbot. Deshalb müssen dort künftig nicht auch noch Parkverbotszeichen aufgestellt werden. Das neue generelle Überholverbot an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen hat zur Folge, dass dort keinen Überholverbotszeichen mehr gebraucht werden. Selten in der Praxis benötigte Zeichen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen aufgestellt werden. Einige Verkehrszeichen werden ganz aus dem Katalog gestrichen. Dazu gehört beispielsweise das Schild mit dem Hinweis „Ufer“. Für mehr Sicherheit im Radverkehr soll ein Parkverbot auf jeglicher Sorte Radweg sorgen. Außerdem darf in Fahrradstraßen auch von Autos nicht mehr schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. Zudem kann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen in Zukunft darauf hingewiesen werden, dass eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist. Linke Radwege können künftig durch das alleinstehende Zeichen „Radverkehr frei“ freigegeben werden. Auch die Beförderung in Fahrradanhängern wird erstmals klar geregelt: Nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen maximal zwei Kinder mitnehmen, die wiederum jünger als sieben Jahre sein müssen. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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