Berlin (dapd). Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gibt einheitliche Speicherfristen für Verbindungsdaten bei der Telefon- und Internetnutzung vor. Telekommunikationsanbieter sollten Daten zu Telefonaten von Kunden bis zu drei Monate speichern dürfen, nachdem sie die jeweilige Telefonrechnung verschickt hätten, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Leitfaden. Dazu zählen der Zeitpunkt des Anrufs, die gewählte Telefonnummer und unter Umständen auch der Standort des Handynutzers. Die Daten sollen allerdings nur zur Abrechnung und nicht zur Verfolgung von Straftaten verwendet werden. Die Frist von drei Monaten gilt zudem nicht für Flatrate-Verträge, bei denen ein bestimmter Datenumfang pauschal bezahlt wird. Hier müssen Anbieter die Daten sofort löschen, wenn diese nicht für die Abrechnung gebraucht werden. Der Leitfaden wurde laut Schaar auf Anregung der Telefonanbieter erstellt und soll zu einer „datenschutzgerechten und einheitlichen Auslegung des Telekommunikationsgesetzes führen“. (Leitfaden: http://url.dapd.de/Og8wAI ) dapd (Politik/Politik)