Mainz/Karlsruhe (dapd). Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifelt, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Bedenken gegen den Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten seien auch fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht ausgeräumt, sagte Schaar dem ZDF-Nachrichtenportal „heute.de“ am Dienstag. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt seit Dienstag über die Vereinbarkeit der Antiterrordatei mit dem Grundgesetz. Schaar kritisierte, dass auch Kontaktpersonen von Verdächtigen ins Visier der Fahnder gerieten. „Die datenschutzrechtlichen Prüfungen auf Bundes- und auf Länderebene bestätigen meine Befürchtung, dass die Abgrenzung zwischen flüchtigen und für die Terrorbekämpfung relevanten Kontakten in der Praxis Schwierigkeiten bereitet“, sagte Schaar. Betroffene würden nur lückenhaft über Datenspeicherungen informiert, die Auskunftsrechte gegenüber den Nachrichtendiensten seien sehr begrenzt. dapd (Politik/Politik)